Drucksache - 0980/XIX  

 
 
Betreff: Hinweis zu veränderten Vorfahrtsregeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Gilbert Collé
Klaus Teller
Sascha Rudloff
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.04.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
23.04.2015 
27. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.10.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 24.03.2015
Beschlussemfpehlung vom 24.04.2015
Beschluss vom 15.05.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.09.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

 


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  15.09.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

             

An die                                                                                                                                  Drucksache Nr. 0980

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                       XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Hinweis zu veränderten Vorfahrtsregeln

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2015 - Drucksache Nr. 0980/XIX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Einmündung Mattenbuder Pfad in die Straße Am Dachsbau die Verkehrsteilnehmer auf die veränderte Vorfahrtregelung aufmerksam gemacht werden,  z.B.  durch Aufstellen folgender Verkehrsschilder:

 

Mattenbuder Pfad: Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)

Dachsbau (Fahrtrichtung Süd bzw. beide Richtungen): Zeichen 301 (Vorfahrt),

 

oder

 

das Zeichen 101 (Gefahrstelle) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen Z1008-30 (geänderte Vorfahrt) in beiden Straßen.

 

Ergänzend sollen die Anwohner über die Vorfahrtsregelungen informiert werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Dem § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zu entnehmen: „Wer […] aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße […] einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist[…]“.

 

Erfreulicherweise ist diese gesetzliche Regelung offenbar allen Verkehrsteilnehmern bekannt, da sich seit Ende April diesen Jahres und somit seit Freigabe des Mattenbuder Pfades und dessen Ausschilderung an der Einmündung Am Dachsbau mit Zeichen 325.1 StVO (verkehrsberuhigter Bereich) kein Verkehrsunfall ereignete.

Aus diesem Grund kann eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr als Rechtsgrundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen- und einrichtungen gemäß § 45 StVO als auch der zwingende Grund gemäß § 45 Abs. 9 StVO nicht erkannt werden, weshalb die Anordnung der hier vorgeschlagenen Verkehrszeichen nicht in Betracht kommt.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0980/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                       Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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