Drucksache - 0980/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 15.09.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0980 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Hinweis zu veränderten Vorfahrtsregeln
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2015 - Drucksache Nr. 0980/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Einmündung Mattenbuder Pfad in die Straße Am Dachsbau die Verkehrsteilnehmer auf die veränderte Vorfahrtregelung aufmerksam gemacht werden, z.B. durch Aufstellen folgender Verkehrsschilder:
Mattenbuder Pfad: Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) Dachsbau (Fahrtrichtung Süd bzw. beide Richtungen): Zeichen 301 (Vorfahrt),
oder
das Zeichen 101 (Gefahrstelle) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen Z1008-30 (geänderte Vorfahrt) in beiden Straßen.
Ergänzend sollen die Anwohner über die Vorfahrtsregelungen informiert werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Dem § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zu entnehmen: „Wer […] aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße […] einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist[…]“.
Erfreulicherweise ist diese gesetzliche Regelung offenbar allen Verkehrsteilnehmern bekannt, da sich seit Ende April diesen Jahres und somit seit Freigabe des Mattenbuder Pfades und dessen Ausschilderung an der Einmündung Am Dachsbau mit Zeichen 325.1 StVO (verkehrsberuhigter Bereich) kein Verkehrsunfall ereignete. Aus diesem Grund kann eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr als Rechtsgrundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen- und einrichtungen gemäß § 45 StVO als auch der zwingende Grund gemäß § 45 Abs. 9 StVO nicht erkannt werden, weshalb die Anordnung der hier vorgeschlagenen Verkehrszeichen nicht in Betracht kommt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0980/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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