Drucksache - 0914/XIX  

 
 
Betreff: Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-55 für die Grundstücke Glienicker Straße 6, Schloßstraße 28A, für eine Teilfläche des Bahnhofplatzes, für eine Teilfläche des S-Bahnhofs Hermsdorf mit dem nördlichen Empfangsgebäude und für Teilflächen der anliegenden Glieni-cker Straße und der Schloßstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.01.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
12.02.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.12.2014
Anlage A_Bebauungsplanentwurf
Anlage A_Textliche Festsetzungen
Anlage B_Bericht
Anlage C_Begründung

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              17.12.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die               Drucksache Nr.       

Bezirksverordnetenversammlung              XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-55 für die Grundstücke Glienicker Straße 6, Schloßstraße 28A, für eine Teilfläche des Bahnhofplatzes, für eine Teilfläche des S-Bahnhofs Hermsdorf mit dem nördlichen Empfangsgebäude und für Teilflächen der anliegenden Glienicker Straße und der Schloßstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 1255 wird zugestimmt.

 

II.              Der Entwurf des Bebauungsplans 1255 ist einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.

 

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Durch die vormalige Ausweisung des Bahnhofplatzes als allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/2 entstehen Übernahmeansprüche seitens des Bundeseisenbahnvermögens. Das Areal wird jedoch schon seit jeher für öffentliche Verkehrszwecke genutzt. (Es befindet sich hier auch eine Bushaltestelle der BVG.) Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes liegt eine Widmung als Straßenland vor. Daher wird für die ca. 2.200 m² große Fläche lediglich der Straßenlandpreis zu entschädigen sein. Das bezirkliche Vermessungsamt hat hierfür einen Wert von  20 € / m² ermittelt. Damit würden im Falle der Übernahme ca. 44.000 € zu entschädigen sein.

 

Aus der Begradigung der Glienicker Straße ergibt sich eine Fläche von ca. 217 m², die vom Vorhabenträger erworben und dem Baugrundstück zugeschlagen wird. Hierfür erfolgen Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Der hier zu erwartende Erlös beträgt bei einem Bodenrichtwert von rd. 320  /m² ca. 70.000 €. Das Land Berlin hätte in diesem Zuge ca. 3 m² zu erwerben.

 

Die Durchführung des Bebauungsplans hat ansonsten keine finanziellen Auswirkungen auf den bezirklichen Haushalt.

 

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch  Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)
  • § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

 

Anlagen:              a)              Bebauungsplanentwurf und textliche Festsetzungen

b)   Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-55

c)    Begründung zum Bebauungsplan 12-55

 

 

 

 

Andreas Höhne                                                                      Martin Lambert                           

Stv. Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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