Drucksache - 0914/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 17.12.2014 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-55 für die Grundstücke Glienicker Straße 6, Schloßstraße 28A, für eine Teilfläche des Bahnhofplatzes, für eine Teilfläche des S-Bahnhofs Hermsdorf mit dem nördlichen Empfangsgebäude und für Teilflächen der anliegenden Glienicker Straße und der Schloßstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen:
II. Der Entwurf des Bebauungsplans 12‑55 ist einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
Begründung:
Siehe Anlage
Auswirkung auf den Haushalt:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Durch die vormalige Ausweisung des Bahnhofplatzes als allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/2 entstehen Übernahmeansprüche seitens des Bundeseisenbahnvermögens. Das Areal wird jedoch schon seit jeher für öffentliche Verkehrszwecke genutzt. (Es befindet sich hier auch eine Bushaltestelle der BVG.) Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes liegt eine Widmung als Straßenland vor. Daher wird für die ca. 2.200 m² große Fläche lediglich der Straßenlandpreis zu entschädigen sein. Das bezirkliche Vermessungsamt hat hierfür einen Wert von 20 € / m² ermittelt. Damit würden im Falle der Übernahme ca. 44.000 € zu entschädigen sein.
Aus der Begradigung der Glienicker Straße ergibt sich eine Fläche von ca. 217 m², die vom Vorhabenträger erworben und dem Baugrundstück zugeschlagen wird. Hierfür erfolgen Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Der hier zu erwartende Erlös beträgt bei einem Bodenrichtwert von rd. 320 € /m² ca. 70.000 €. Das Land Berlin hätte in diesem Zuge ca. 3 m² zu erwerben.
Die Durchführung des Bebauungsplans hat ansonsten keine finanziellen Auswirkungen auf den bezirklichen Haushalt.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine
Rechtsgrundlagen
Anlagen: a) Bebauungsplanentwurf und textliche Festsetzungen b) Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger c) Begründung zum Bebauungsplan 12-55
Andreas Höhne Martin Lambert Stv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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