Drucksache - 0865/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 12-52 für die Grundstücke Blankestraße 9 - 11 und eine südliche Teilfläche des Dankeskirchhofs (evangelischer Friedhof) an der Gotthardstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.12.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
08.01.2015 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.11.2014
Anlage 1 zur VzK Kurzbegründung12-52.doc_2-1
Anlage 2 zur VzK 12_52-1
Anlage 3 zur VzK 12_52_ÜBERICHT4000-1

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              11.11.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

An die               Drucksache Nr.

Bezirksverordnetenversammlung              XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-52 für die Grundstücke Blankestraße 9  11 und eine südliche Teilfläche des Dankeskirch­hofs (evangelischer Friedhof) an der Gotthardstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                   2014 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für die Grundstücke Blankestraße 9  11 und eine südliche Teilfläche des Dankeskirch­hofs (evangelischer Friedhof) an der Gotthardstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-52 aufzustellen.

 

Da die Voraussetzungen gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, wird der Be-bauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

Begründung:

Siehe Anlage

 

 

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I. S. 1548).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 


Anlagen:              1)              Kurzbegründung

2)                  Bebauungsplanentwurf

3)                  Übersichtsplan

 

 

 

 

 

Frank Balzer               Martin Lambert

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen