Drucksache - 0862/XIX  

 
 
Betreff: Keine Verlagerung von Flugverbindungen von Schönefeld nach Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Gilbert Collé
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.11.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.02.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag vom 12.11.2014
Beschluss vom 13.11.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.01.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Text siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              06.01.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0862

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Keine Verlagerung von Flugverbindungen von Schönefeld nach Tegel

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 - Drucksache Nr. 0862/XIX - :

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf lehnt zusätzliche Flugverbindungen am Flughafen Tegel während der Sanierung der Nordbahn des Flughafens Schönefeld im kommenden Frühjahr grundsätzlich ab. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit Nachdruck gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, Überlegungen eines Teilumzugs von Fluglinien von Schönefeld nach Tegel eine deutliche Absage zu erteilen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Der zuständige Staatssekretär teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„[…] bereits in meiner Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung „Bürgerinnen und Bürger vor Lärm schützen“ (Drucksache 0257lXlX) hatte ich darauf

hingewiesen, dass Luftverkehrsgesellschaften innerhalb der geltenden und veröffentlichten Betriebszeiten eines Flughafens zur uneingeschränkten Durchführung von Flügen berechtigt sind.

An den deutschen Verkehrsflughäfen, darunter Berlin-Tegel, gelten sogenannte Koordinierungseckwerte. Auch für den Sommerflugplanperiode 2015 ist der Eckwert mit 52 Flugbewegungen je laufende Stunde festgelegt worden.

 

Er wird derzeit zu den Spitzenzeiten zeitweilig erreicht. Außerhalb der Spitzenzeiten verfügt der Flughafen teilweise noch über bestimmte Kapazitätsreserven. Weder für den Flughafenkoordinator noch für meine Behörde besteht eine rechtliche Handhabe, die Nutzung verfügbarer Slots in Tegel zu untersagen.

 

lch stimme lhnen uneingeschränkt zu, dass aus Gründen der bereits heute starken Fluglärmbelastung der Anwohner weiterer Flugverkehr durch bisher in Tegel nicht operierende Airlines politisch nicht gewünscht ist.

 

Aufgrund der geplanten Sanierung der Nordbahn des Flughafens Berlin-Schönefeld hat die Fluggesellschaft easyJet für den entsprechenden Zeitraum neben dem vollständigen Flugprogramm in Schönefeld parallel auch die Koordinierung von Flügen in Berlin-Tegel beantragt.

 

Abgesehen davon, dass die parallele Durchführung von Flügen an zwei Standorten generell unwirtschaftlich ist, muss dem Unternehmen bewusst sein, dass insbesondere für Flüge aus Südeuropa nach Tegel längere Flugzeiten anfallen als nach Schönefeld, die die befürchteten längeren Rollzeiten in Schönefeld kompensieren würden.

 

Auch wenn es sich beim Antrag von easyJet voraussichtlich konkret nur um einige wenige Flüge pro Tag handelt, ist es unser Ziel, keine Verlagerungen von Flügen von Schönefeld nach Tegel zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings beim Flughafenkoordinator, der anhand von verfügbaren Slots entscheidet. Dieser hat mitgeteilt, dass maximal drei Flüge pro Tag möglich wären. lch gehe davon aus, dass dies nicht umgesetzt wird.“

 

Das Bezirksamt begrüßt dies und wird sich als Mitglied in der Fluglärmschutzkommission entsprechend einsetzen.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0862/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                   Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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