Drucksache - 0861/XIX  

 
 
Betreff: Zusätzliche Grundschule für Reinickendorf-OST dringend benötigt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. Kultur
Verfasser:Stephan Schmidt
Harald Muschner
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.11.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.07.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.05.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag vom 12.11.2014
Beschluss vom 13.11.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.06.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              26.04.2016

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

 

 

              An die                                                                                                                Drucksache Nr. 0861

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Zusätzliche Grundschule für Reinickendorf-Ost dringend benötigt

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014       - Drucksache Nr. 0861/XIX -:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt die Notwendigkeit des Neubaus einer dreizügigen Grundschule mit Zwei-Felder-Sporthalle am Standort Walliser Straße. Das Bezirksamt wird darin bestärkt, seine intensiven Bemühungen zur abschließenden Feststellung des auch aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung vorliegenden unabweisbaren Bedarfs fortzusetzen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt setzt sich auch weiterhin intensiv für die Realisierung einer neuen Grundschule in Reinickendorf-Ost ein.

Aufgrund der ausgebliebenen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 02.12.2014 nochmals und sehr ausführlich an den zuständigen Staatssekretär der Senatsbildungsverwaltung gewandt. Erneut wurde die Notwendigkeit einer zusätzlichen Grundschule in Reinickendorf-Ost erläutert und um eine Bestätigung des Bedarfs gebeten. Da bis Mitte Januar unverändert keine Antwort erfolgte, hat das Bezirksamt den Staatssekretär am 15.01.2015 erneut aufgefordert, die Anerkennung des Bedarfs schriftlich zu bestätigen, damit das kostenintensive Bedarfsprogramm in Auftrag gegeben werden kann. Mit Schreiben vom 10.03.2015 teilte der Staatssekretär mit, dass weiterhin unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bezirksamt und der Senatsbildungsverwaltung zur Einschätzung des zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen in Reinickendorf-Ost bestehen. Außerdem führt er weiter aus, dass „[…] der Schulträger selbstverständlich ein Bedarfsprogramm für die Grundschule „Walliser Straße“ erstellen kann, die Prüfung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Senatsbildungsverwaltung […]“.

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt entschieden, ein Bedarfsprogramm mit schulorganisatorischen und schulplanerischen Inhalten zu erstellen, um damit die Position des Bezirksamtes formal zu untersetzen. Im Rahmen der prozessualen Abläufe bei der Erstellung des Bedarfsprogramms hat sich das Bezirksamt schriftlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt, um die frühe Kostensicherheit für die Investitionsmaßnahme der neuen Grundschule zu klären.

Einem Schriftverkehr im April 2015 zwischen der Senatsbildungsverwaltung und der Senatsfinanzverwaltung musste dann entnommen werden, dass der Neubau einer Grundschule in Reinickendorf-Ost nicht mehr Bestandteil der fachbezogenen Überbezirklichen Dringlichkeitsliste (ÜDL) der ab 2016 beginnenden Baumaßnahmen für die Investitionsplanung 2015-2019 ist.

Das Bezirksamt hat daraufhin die Senatsbildungsverwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Streichung der Anmeldung für den Grundschulneubau aus der ÜDL zurückgenommen und zumindest mit einem späteren Realisierungstermin versehen werden kann.

In der in den Sommerferien 2015 erhaltenen Antwort des Staatssekretärs wird eine Möglichkeit der erneuten Prüfung nur dann gesehen, wenn sich „bisher nicht bekannte Veränderungen der Ausgangssituation in der betreffenden Region abzeichnen, die zu Abweichungen in der aktuellen Einschätzung der Bedarfsentwicklung führen können.“

Das Bezirksamt hat die Schülerzahlen der „Oktoberstatistik 2015“ (erschienen Ende November 2015), die für das laufende Schuljahr 2015/16 maßgebend sind, daraufhin erneut geprüft. Die Prognosen zeigen weiterhin steigende Schülerzahlen, die eine neue Schule ab 2020 notwendig machen.

Das Bezirksamt wird für die Investitionsplanung 2017-2021 den Bedarf einer neuen Grundschule in Reinickendorf-Ost erneut überprüfen und entsprechend in Anmeldung bringen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0861/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Katrin Schultze-Berndt              

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen