Drucksache - 0856/XIX  

 
 
Betreff: Finanzierung der Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.11.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.12.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeit vom 05.11.2014
Beschluss vom 13.11.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.11.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  24.11.2015

Abteilung Jugend, Familie und Soziales

 

 

 

 

An die Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr. 0856

von Berlin-Reinickendorf                                                                                                  XIX. WP

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Finanzierung der Jugendarbeit

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 - Drucksache Nr. 0856/XIX -:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

„Der JHA Reinickendorf bestätigt den Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24.09.2014 und ersucht das Bezirksamt, im Rat der Bürgermeister für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens einzutreten. Damit soll erreicht werden, dass sofort das weitere Absinken des gesamten Produktbudgets „78387 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger“ und „78401 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ gestoppt wird. In der Übergangszeit muss vermieden werden, dass durch das vorhandene Zuweisungsmodell weiterhin eine erhebliche Umverteilung zwischen den Bezirken stattfindet, die zu einer ungleichen Ausstattung bezogen auf die Zielgruppe der Kinder- und Jugendarbeit führt.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Mit erstmaliger Wirkung für den Doppelhaushalt 2016/2017 wurde das Zuweisungsverfahren für die Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII auf Basis der Ergebnisse der durch den Rat der Bürgermeister initiierten „AG zur Finanzierungssystematik“ modifiziert.

 

Neben der grundsätzlichen Bestätigung des „kennzahlengestützten Planmengenverfahrens“ sowie der Zusammenfassung der beiden Produkte der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung in öffentlicher (78387) und freier (78401) Trägerschaft zu einem Budgetierungsobjekt (BO103), sind mit Blick auf die Gewährleistung der Angebotsstruktur für die Wachsende Stadt Berlin im Wesentlichen nachfolgende Anpassungen gegenüber dem bisherigen Verfahren vorgenommen worden:

 

       Der Umfang des nach Sozialindikatoren gewichteten Einwohnerbezuges im Rahmen eines sogenannten „Modellmengenanteils“ auf Grundlage des Berliner Durchschnittswertes beträgt 10 Prozent. Demzufolge werden 90 Prozent über die „IST-Menge“ finanziert.

       Vor dem Hintergrund der Stärkung fachlicher Standardsetzungen in der Jugendarbeit wurde für das Produkt in freier Trägerschaft (78401) ein sogenannter „Plausibilitätskostensatz“ eingeführt, welcher u. a., durch Berücksichtigung eines zehnprozentigen Anteils von ehrenamtlich erbrachten Angebotsstunden, für jeden Bezirk als plausibel geltende Mengenobergrenzen (maximale Kapazität) definiert. Damit soll in proaktiver Weise der „Stückkosten-Medianabwärtsspirale“ entgegengewirkt werden.

       Zwecks nachhaltiger Sicherung eines dualen Angebotes in öffentlicher und freier Trägerschaft ist eine „Mindestfinanzierungsquote“ inhe von 33 Prozent für die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft beschlossen worden, welche jedoch angesichts des zum Zeitpunkt der Budgetzuweisung ausgewiesenen Anteils kommunal erbrachter Angebotsstunden in Höhe von 39,5 Prozent (laut SenFin) aktuell noch nicht zur Anwendung kam.

       Mit Verweis auf die als Folge von Übertragungsprozessen in freie Trägerschaft seit 2011 eingetretene Steigerung der Transferkosten wurde für den Doppelhaushalt 2016/2017 der Teilplafond für die Jugendarbeit um rund 4,9 Mio. Euro aufgestockt. Diese Plafonderhöhung ist systemkonform über einen bezirkseinheitlichen Planmengenaufschlag von 6,1 Prozent realisiert worden und trägt gleichsam zu einer Stabilisierung des Produktbudgets in der Jugendarbeit bei.

 

Insgesamt stellen die vorgenannten Maßnahmen in Abwägung der Umverteilungswirkungen zwischen den Bezirken einen Kompromiss dar. Neben der Plafonderhöhung wird insbesondere der Plausibilitätskostensatz dabei als „Schritt in die richtige Richtung“ bewertet, während das Festhalten am Budgetierungsobjekt eher kritisch zu sehen ist.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0856/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                  Uwe Brockhausen

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 
 

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