Drucksache - 0856/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 24.11.2015 Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0856 von Berlin-Reinickendorf XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Finanzierung der Jugendarbeit
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 - Drucksache Nr. 0856/XIX -:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
„Der JHA Reinickendorf bestätigt den Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24.09.2014 und ersucht das Bezirksamt, im Rat der Bürgermeister für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens einzutreten. Damit soll erreicht werden, dass sofort das weitere Absinken des gesamten Produktbudgets „78387 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger“ und „78401 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ gestoppt wird. In der Übergangszeit muss vermieden werden, dass durch das vorhandene Zuweisungsmodell weiterhin eine erhebliche Umverteilung zwischen den Bezirken stattfindet, die zu einer ungleichen Ausstattung bezogen auf die Zielgruppe der Kinder- und Jugendarbeit führt.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Mit erstmaliger Wirkung für den Doppelhaushalt 2016/2017 wurde das Zuweisungsverfahren für die Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII auf Basis der Ergebnisse der durch den Rat der Bürgermeister initiierten „AG zur Finanzierungssystematik“ modifiziert.
Neben der grundsätzlichen Bestätigung des „kennzahlengestützten Planmengenverfahrens“ sowie der Zusammenfassung der beiden Produkte der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung in öffentlicher (78387) und freier (78401) Trägerschaft zu einem Budgetierungsobjekt (BO103), sind mit Blick auf die Gewährleistung der Angebotsstruktur für die Wachsende Stadt Berlin im Wesentlichen nachfolgende Anpassungen gegenüber dem bisherigen Verfahren vorgenommen worden:
• Der Umfang des nach Sozialindikatoren gewichteten Einwohnerbezuges im Rahmen eines sogenannten „Modellmengenanteils“ auf Grundlage des Berliner Durchschnittswertes beträgt 10 Prozent. Demzufolge werden 90 Prozent über die „IST-Menge“ finanziert. • Vor dem Hintergrund der Stärkung fachlicher Standardsetzungen in der Jugendarbeit wurde für das Produkt in freier Trägerschaft (78401) ein sogenannter „Plausibilitätskostensatz“ eingeführt, welcher u. a., durch Berücksichtigung eines zehnprozentigen Anteils von ehrenamtlich erbrachten Angebotsstunden, für jeden Bezirk als plausibel geltende Mengenobergrenzen (maximale Kapazität) definiert. Damit soll in proaktiver Weise der „Stückkosten-Medianabwärtsspirale“ entgegengewirkt werden. • Zwecks nachhaltiger Sicherung eines dualen Angebotes in öffentlicher und freier Trägerschaft ist eine „Mindestfinanzierungsquote“ in Höhe von 33 Prozent für die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft beschlossen worden, welche jedoch angesichts des zum Zeitpunkt der Budgetzuweisung ausgewiesenen Anteils kommunal erbrachter Angebotsstunden in Höhe von 39,5 Prozent (laut SenFin) aktuell noch nicht zur Anwendung kam. • Mit Verweis auf die als Folge von Übertragungsprozessen in freie Trägerschaft seit 2011 eingetretene Steigerung der Transferkosten wurde für den Doppelhaushalt 2016/2017 der Teilplafond für die Jugendarbeit um rund 4,9 Mio. Euro aufgestockt. Diese Plafonderhöhung ist systemkonform über einen bezirkseinheitlichen Planmengenaufschlag von 6,1 Prozent realisiert worden und trägt gleichsam zu einer Stabilisierung des Produktbudgets in der Jugendarbeit bei.
Insgesamt stellen die vorgenannten Maßnahmen in Abwägung der Umverteilungswirkungen zwischen den Bezirken einen Kompromiss dar. Neben der Plafonderhöhung wird insbesondere der Plausibilitätskostensatz dabei als „Schritt in die richtige Richtung“ bewertet, während das Festhalten am Budgetierungsobjekt eher kritisch zu sehen ist.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0856/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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