Drucksache - 0839/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 17.03.2015 Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0839 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Lärmschutz beim Glasrecycling
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2015 –Drucksache Nr. 0839/XIX-:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuplanung von Standorten für Glasrecycling-Container in Zukunft möglichst Unterflur-Container verwendet werden, um Lärmbelästigung und Vandalismus zu reduzieren und die Akzeptanz der Glascontainer zu erhöhen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„[…] Die Ausgestaltung des Sammelsystems obliegt den privatorganisierten Betreibern des dualen Systems. Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten von Politik und Verwaltung sind daher eng begrenzt. Insbesondere gibt es für die Verwaltung keine Rechtsgrundlage, die Systembetreiber verbindlich anzuweisen, die Altglassammlung in einer bestimmten Weise zu organisieren. Grundsätzlich werden von den Systembetreibern die Sammelbehälter gestellt.“
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass gemäß den zwischen der SenStadtUm und dem Systembetreiber Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD) abgestimmten Systembeschreibungen für die Altglassammlung grundsätzlich lärmgedämmte Ein- und Mehrkammer-Depotcontainer der Lärmschutzkrasse 1 zu verwenden sind, die technisch und optisch einwandfrei sein müssen. Zudem sind die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Lärmschutz einzuhalten. Die Genehmigung von konkreten Depotcontainerstandorten obliegt den Bezirken; dabei können Aspekte des Lärmschutzes in die Abwägung einbezogen werden.
Grundsätzlich wird von SenStadtUm zugestimmt, dass Unterflurcontainer unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes, der Verhütung von Vandalismus und der Stadtbildpflege zu bevorzugen sind. Allerdings kann SenStadtUm gegenüber dem Dualen System lediglich darauf drängen, diese Lösung zu wählen.
„Wegen der schwierigen Standortsuche aber auch wegen beträchtlich höherer Kosten von Unterflursystemen ist das DSD dem gegenüber äußerst zurückhaltend. Denkbar wäre eine Kostenbeteiligung über die Nebenentgelte der Systembetreiber, die von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben bewirtschaftet werden.“
Weil die Standortgenehmigung in der Zuständigkeit der Bezirke liegt, schlägt SenStadtUm vor, dass das Bezirksamt dem DSD zu den derzeit genehmigten lglu-Standorten zusätzliche Standorte für die Unterflurbehälter benennt und das Fachreferat für Abfallwirtschaft (lX B) darüber baldmöglichst informiert. Damit würde der Behörde ein wichtiges Argument in den Verhandlungen mit dem DSD gegeben werden.
Das Bezirksamt wird in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Grünplanung entsprechende Standorte festlegen und SenStadtUm benennen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0839/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Andreas Höhne Martin Lambert stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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