Drucksache - 0766/XIX
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 27.10.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0766 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Halte- und Parkverbote sowie Freihalten von Grundstückszufahrten in der Siedlung Waldidyll am Flughafensee stärker kontrollieren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2015 - Drucksache Nr. 0766/XIX - :
„Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, im Sommer an den Wochenenden mit Badebetrieb am Flughafensee, die Einhaltung der Halte- und Parkverbote sowie die Freihaltung der Grundstückszufahrten in der Siedlung Waldidyll vor allem in dem Gebiet Borkener Weg - Attendorner Weg - Sterkrader Straße bis zum Waldrand stärker zu kontrollieren. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich bei der Polizei dafür einzusetzen, dass die Schrankenanlagen wieder in den Sommermonaten regelmäßig in Betrieb gesetzt werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an den Polizeipräsidenten in Berlin, Abschnitt 11, gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit: „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in diesem Jahr wie auch in den Jahren zuvor die Schrankenanlagen witterungsabhängig geschlossen und Verkehrszeichen aufgeblendet. ln der Regel werden die Verkehrszeichen und die Schranken am Freitag aufgeklappt bzw. geschlossen und am Sonntaqabend wieder abgedeckt bzw. geöffnet. Bisher ging eine Bürgerbeschwerde mit Datum vom 24.08.2015 aufgrund von Verkehrsbehinderungen für den Bereich Waldidyll beim Abschnitt 11 ein.
[…]. Nach unserer Erfahrung erweist sich diese Maßnahme nur als teilgeeignet, weil auch nach der Schließung der Schranken zunächst nicht überprüfbar ist, ob tatsächlich ausschließlich Anlieger in den Bereich der Verkehrsbeschränkung einfahren. Erst bei Verstößen im ruhenden Verkehr wird offenkundig, dass Kraftfahrzeugführer das Fahrzeug dort abstellen, um am Badebetrieb teilzunehmen. Gegenwärtig ist keine alternative Maßnahme darstellbar.
Neben der Umsetzung der Verkehrsbeschränkung ist parallel eine Verkehrsüberwachung erforderlich, an er sich die Polizei beteiligen wird.“ Der Allgemeine Ordnungsdienst hat im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten allein in den Sommermonaten 25 geplante Kontrollen durchgeführt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0766/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frau Schultze-Berndt Martin Lambert Bezirksstadträtin Bezirksstadtrat für den Bezirksbürgermeister |
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