Drucksache - 0682/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 04.03.2014Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die Drucksache Nr. Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Neue Finanzierungsnotwendigkeiten zur Sicherstellung des Schul- und Vereinssports im Bezirk
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am XX.XX.2014 beschlossen: Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinssports in Reinickendorf müssen finanzielle Mittel zur Wiederherstellung der Sporthallenkapazitäten an den Standorten Treskowstraße 26-31, Julius-Leber-Sekundarschule/Franz-Marc-Grundschule, in Tegel und Stolpmünder Weg 45, Ellef-Ringnes-Grundschule, in Heiligensee umgehend zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf beträgt insgesamt 2.505.000,- ?. Zur Finanzierung dieses Betrages werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten zur Sanierung der Sporthallenfassade sowie der Akustikdecken der Julius-Leber-Sekundarschule/Franz-Marc-Grundschule in der Treskowstraße wurde festgestellt, dass die Bestandsgeschossdecken aus Ziegelbeton bestehen und im Bereich der Betonrippen sichtbare Bewehrungen aufweisen. Durch die fehlende Betonüberdeckung wird der notwendige Brandschutz nicht gewährleistet. Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt hat nach einem Ortstermin am 11.11.2013 mit der Bauleitung eine sofortige Sperrung des Gebäudes ausgesprochen. Das Gutachten von KLW Ingenieure vom 27.01.2014 belegt, dass die Standsicherheit des Gebäudes gegeben ist. Somit sind die Sporthallen als sanierungsfähig zu bewerten. Das Institut für Bauwerkserhaltung BILF GmbH hat auf Basis der Bauwerksuntersuchungen eine Kostenschätzung zur Gesamtsanierung der Sporthallen aufgestellt. Demnach beläuft sich der Gesamtsanierungsbedarf auf 2.138.967,- ?. Darin ist auch die hofseitige Fassade enthalten. Diese Sanierung ist jedoch für die Wiederinbetriebnahme nicht zwingend erforderlich und könnte in einem zukünftig durchzuführenden Bauabschnitt bearbeitet werden. Hierdurch reduziert sich der aktuelle Finanzierungsbedarf um ca. 345.000,- ? auf rund 1.800.000,- ?. Dieser Finanzierungsrahmen ist erforderlich zur Instandsetzung des gesamten betroffenen Brandabschnitts. Die Summe setzt sich aus Beträgen für die straßenseitige Fassadensanierung einschließlich Erneuerung der Fenster in Höhe von 550.000,- ? sowie für die Brandschutzsanierung aller Geschossdecken in Höhe von 1.250.000,- ? zusammen. Aufgrund des Brandschadens vom 01.10.2013 an der Ellef-Ringnes-Grundschule im Stolpmünder Weg sind die Sporthalle mit dem dazugehörigen Funktionstrakt sowie drei Horträume weitgehend ausgebrannt. Das Gebäude ist nach dem Gutachten des Tragwerkplanungsbüros Jockwer als grundsätzlich sanierungsfähig bewertet worden. Die Wiederherstellungskosten betragen nach vorläufiger Kostenschätzung für die Gesamtsanierung und die damit verbundenen erforderlichen Standardanpassungen (z.B. hinsichtlich energetischen Standards) 2.205.000,- ?. Der von der Versicherung abzudeckende Anteil liegt bei ca. 1.500.000,- ?, so dass vom Bezirksamt die restlichen ca. 705.000,- ? zu finanzieren sind. Hierin enthalten sind: das lose Mobiliar, die beweglichen Sportausstattungen, ein Teilbereich des Hortes sowie die Standardanpassung der zentralen Betriebstechnik und der Funktionsräume. Im Ergebnis sind in den Haushaltsjahren 2014/15 für die oben dargestellten, unvorhergesehenen Baumaßnahmen Finanzmittel notwendig, die zur Zeit auf ein Volumen von ca. 2.505.000,- ?. geschätzt werden. Dieser Betrag ist aus dem zur Verfügung stehenden Ansatz der baulichen Unterhaltung nicht finanzierbar. Die Rücklage für Investitionen ist ebenfalls begrenzt und dient weiterer Risikovorsorge. Im Interesse des Schul- und Vereinssports und für Volkshochschulkurse müssen die oben beschriebenen Sanierungsmaßnahmen unverzüglich durchgeführt werden. Die Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes und der Verkehrssicherheit an den Schulsporthallen in der Treskowstraße müssen im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Die Fertigstellung des Sporthallen- und Hortkomplexes im Stolpmünder Weg könnte in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auch 2015 erfolgen. Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen ergibt sich kaum Spielraum für die Verschiebung einzelner Maßnahmen, wie eine Prüfung der nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2014 und 2015 ergibt: 1.) Peter-Witte-Grundschule - Fenster- und Fassadensanierung: Die Maßnahme ist zur Sicherstellung des Schulbetriebs unerlässlich. Die Fensteranlagen der Schule sind in einem sehr schlechten baulichen und bauphysikalischen Zustand, so dass nur eine komplette Erneuerung/Austausch der Fenster wirtschaftlich vertretbar ist. Die Fassade wird im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Fenster dem Standard der EnEV angepasst. Zur Verbesserung des Brandschutzes werden des Weiteren die baulichen Rettungswege dauerhaft hergestellt. Zur barrierefreien Erschließung ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. 2.) Gustav-Dreyer-Grundschule - Einrichtung einer Mensa und Küche: Die Schülerinnen und Schüler essen derzeit in einem vom Eigenbetrieb Kindertagesstätten NordWest angemieteten Gebäude in der Fichtestraße 1-3. Zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz meldete der Eigenbetrieb für dieses Objekt Eigenbedarf an, so dass der bis zum 31.12.2015 befristete Mietvertrag nicht verlängert wird. Als Ersatz für die wegfallenden Räume für Betreuung und Beköstigung der Schüler muss dringend eine Mensa mit Essenausgabe im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Schule eingerichtet werden. 3.) Kapazitätserweiterungsbau Reinickendorf - Märkisches Viertel: Aufgrund der Schülerzahlenprognose ist eine Erweiterung der Schulplatzkapazitäten im Bereich der Grundschulen in der Region Märkisches Viertel dringend geboten, um der Schulpflicht gerecht zu werden. Der Ansatz ist für notwendige bauliche Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen. 4.) Albrecht-Haushofer-Schule - Ausbau der Mensa: Im Rahmen der Schulstrukturreform wurde die Schule zum Integrierten Sekundarschulstandort umgewandelt. Hierfür ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Veränderung und bauliche Anpassung des Raumprogramms erforderlich. Diese Neuorganisation hat die Einführung eines Ganztagszentrums zur Folge. Der Ganztagsbetrieb erfordert umgehend eine Mensa mit angeschlossener Verteilerküche am Schulstandort. 5.) Qualifizierung des Schulstandortes Hannah-Höch: Der Ansatz ist vorgesehen für Maßnahmen im Rahmen der Einrichtung einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule. Dies ist eine politische Schwerpunktsetzung des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung. 6.) Cité Foch - Ersatzbau einer Sportanlage: Die vorhandenen Sportflächen (Kunstrasen-Fußballfeld, 400-m Rundlaufbahn und zwei Sektoren aus Allwetterkunststoff) waren durch hohe Frequentierung und aus Altersgründen (ca. 35 Jahre alt) sehr stark verbraucht und zerschlissen. Es handelt sich um die Restfinanzierung einer mehrjährigen Maßnahme, die auch aus Sicherheitsgründen unabdingbar ist. 7.) Bertha-von-Suttner-Schule - Implementierung einer Mensa Das Schulgesetz sieht für so genannte Ganztagsschulen, zu denen die Grundschulen und die Integrierten Sekundarschulen gehören, verbindlich das Angebot eines Mittagessens und damit die Ausstattung mit einer Mensa vor. Das gilt nicht für Gymnasien, so dass diese Investitionsmaßnahme keine gesetzliche Pflichtaufgabe beschreibt. Dass das Bezirksamt trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben eine Ausstattung der Gymnasien mit Mensen für wünschenswert hält, zeigt sich an der Aufnahme einer Mensa für das Suttner-Gymnasium in die Investitionsplanung. Diese Maßnahme muss aus den genannten Gründen verschoben werden und soll im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung 2015 - 2019 berücksichtigt werden. Die Vorsitzenden von Schulausschuss und Bezirksschulbeirat sind über die o. g. Sachverhalte informiert und der Bezirksschulbeirat wird in der Sitzung am 20.2.2014 dazu angehört.
Rechtsgrundlagen: Schulgesetz (§10, §19, §109, §111) und LHO
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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