Drucksache - 0669/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 01.12.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0669 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Zebrastreifen an der Einmündung Waidmannsluster Damm / Dianastraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 18.06.2014 - Drucksache Nr. 0669/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Radüberquerung an der Dianastraße rot markiert wird und das Vorfahrtachtenschild (205) durch ein Stoppschild (206) ausgetauscht wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Straßenverkehrsbehörde unterliegt bei ihren Prüfungen den Vorschriften der §§ vor 39 bis 43 sowie § 45 Abs. 1 und 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach Verkehrszeichen u.a. nur dort anzubringen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Demnach dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs u.a. nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Schutzes und der Sicherheit erheblich übersteigt.
Nach Auswertung der Unfalllage für den Zeitraum 01.11.2012 – 30.09.2015, in der sich am 26.01.2014 lediglich ein Verkehrsunfall in der hier in Rede stehenden Örtlichkeit mit der Ursache „Vorfahrt nicht gewährt“ ereignete, kann der o.g. zwingenden Grund nicht erkannt werden, weshalb die Abordnung des Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) und die Anordnung des Zeichens 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren) aus verkehrsbehördlicher nicht erforderlich ist.
Sollte es neue Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen Anordnung eines Zebrastreifens an der Einmündung Waidmannsluster Damm / Dianastraße geben (siehe Zwischenbericht vom 25.11.2014), wird das Bezirksamt in den entsprechenden Ausschüssen berichten.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0669/ XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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