Drucksache - 0583/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 12-43 für das Gelände der Eigentümer-Kolonie "Beusselsche Erben", Singdrosselsteig 4, im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.12.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
09.01.2014 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung gemeinsam mit dem Schulausschuss mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.11.2013
Anlage 1_Kartenauszug
Anlage 2_Kurzbegründung

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

(Text siehe Anlage)

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              19.11.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

 

 

              An die               Drucksache Nr. 0583

Bezirksverordnetenversammlung                  XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-43 für das Gelände der Eigentümer-Kolonie "Beusselsche Erben", Singdrosselsteig 4, im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  19. November 2013  beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Gelände der Eigentümer-Kolonie "Beusselsche Erben", Singdrosselsteig 4, im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-43 aufzustellen.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
    11. Juni 2013 (BGBl. I. S. 1509).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 

 

Anlagen:              a)              Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000

b)   Kurzbegründung

 

 

 

 

 

 

Frank Balzer              Martin Lambert

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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