Drucksache - 0477/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes XX-240b-2 für das Grundstück Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.08.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
12.09.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2013
Anlage

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              04.06.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr.       

Bezirksverordnetenversammlung                                                                            XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplanes XX-240b-2 für das Grundstück Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2013 beschlossen:

 

I.              Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Grundstück               Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee, einen Bebauungsplan               mit der Bezeichnung XX-240b-2 aufzustellen.

 

II.              Da die Voraussetzungen gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, wird der Be-              bauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht               erstellt.

 

 

Begründung:

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein ein- bzw. zweigeschossiges Schulgebäude der Martin-Luther-King-Schule und die Laufbahn für den Sportunterricht der Ellef-Ringnes-Grundschule. Beide Nutzungen wurden durch das Bezirksamt, Abt. Schule, Bildung und Kultur, 2012 bzw. 2013 aufgegeben.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Neubebauung des Grundstückes Freester Weg 5. Das Grundstück soll vom Land Berlin an den Liegenschaftsfonds übergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Fläche als Wohnbaufläche zu veräußern. Nach dem geltenden Planungsrecht (B-Plan XX-240b und XX-240b-1) ist diese Nutzung nicht zulässig.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau zu schaffen, sollen die Festsetzungen der Bebauungspläne XX-240b und XX-240b-1 durch den Bebauungsplan-entwurf XX-240b-2 für das Grundstück Freester Weg 5 aufgehoben werden.

Damit das Defizit an Kinderspielplätzen im Bereich der Borsigsiedlung minimiert und ein Ausgleich für die im Bebauungsplan XX-240b festgesetzte Nutzung als "Öffentlicher Spielplatz" geschaffen wird, ist nach Aufgabe des Feuerwehrstandortes in der Ruppiner Chaussee 268 die Sicherung einer ausreichend großen Fläche als Spielplatzfläche seitens des Bezirksamtes vorgesehen.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von 0,35 ha. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, eine versiegelte Fläche von 20.000 m² nicht erreicht wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Belange bestehen, liegen die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB vor.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 

Anlage:              Übersichtsplan im Maßstab 1:5000

             

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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