Drucksache - 0477/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 04.06.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplanes XX-240b-2 für das Grundstück Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2013 beschlossen:
I. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Grundstück Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XX-240b-2 aufzustellen.
II. Da die Voraussetzungen gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, wird der Be- bauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.
Begründung:
Auf dem Grundstück befindet sich ein ein- bzw. zweigeschossiges Schulgebäude der Martin-Luther-King-Schule und die Laufbahn für den Sportunterricht der Ellef-Ringnes-Grundschule. Beide Nutzungen wurden durch das Bezirksamt, Abt. Schule, Bildung und Kultur, 2012 bzw. 2013 aufgegeben.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Neubebauung des Grundstückes Freester Weg 5. Das Grundstück soll vom Land Berlin an den Liegenschaftsfonds übergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Fläche als Wohnbaufläche zu veräußern. Nach dem geltenden Planungsrecht (B-Plan XX-240b und XX-240b-1) ist diese Nutzung nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau zu schaffen, sollen die Festsetzungen der Bebauungspläne XX-240b und XX-240b-1 durch den Bebauungsplan-entwurf XX-240b-2 für das Grundstück Freester Weg 5 aufgehoben werden. Damit das Defizit an Kinderspielplätzen im Bereich der Borsigsiedlung minimiert und ein Ausgleich für die im Bebauungsplan XX-240b festgesetzte Nutzung als "Öffentlicher Spielplatz" geschaffen wird, ist nach Aufgabe des Feuerwehrstandortes in der Ruppiner Chaussee 268 die Sicherung einer ausreichend großen Fläche als Spielplatzfläche seitens des Bezirksamtes vorgesehen.
Das Plangebiet hat eine Größe von 0,35 ha. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, eine versiegelte Fläche von 20.000 m² nicht erreicht wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Belange bestehen, liegen die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB vor.
Rechtsgrundlagen
Anlage: Übersichtsplan im Maßstab 1:5000
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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