Drucksache - 0246/XIX  

 
 
Betreff: Kitahalbtagsplätze auch nachmittags
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend, Familie und Soziales
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
26.09.2012 
6. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.11.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.02.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
27.02.2013 
10. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 30.08.2012
2. Version vom 01.10.2012
Beschluss vom 15.11.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.01.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                    08.01.2013

Abt. Jugend, Familie und Soziales

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0246

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Kitahalbtagsplätze auch nachmittags

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0246/XIX -:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Halbtags-Kitagutscheine künftig auch für die Nachmittagsstunden zu nutzen, wodurch eine bessere Auslastung der Kitas ermöglicht würde.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Anlässlich der Anfrage sind die im Bezirk Reinickendorf ansässigen Träger und/oder deren Einrichtungen um ihre Einschätzung zum o.g. Themenkomplex gebeten worden. Bei einem Rücklauf von etwa einem Drittel der angefragten Träger können lediglich 7 Träger sich ein solches Konzept grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen:

 

?        es müssten feste Betreuungszeiten jeweils vormittags und nachmittags festgelegt werden – das könnte längere Öffnungszeiten der Kitas nach sich ziehen,

?        Überschneidungen sind zu vermeiden, weil davon die Betriebserlaubnis berührt wäre – es darf nicht zu Überbelegungen führen,

?        die sog. pädagogische Kernzeit müsste sich über den gesamten Tag erstrecken,

?        der Einsatz des pädagogischen Personals müsste gewährleistet sein,

?        die räumlichen Voraussetzungen müssten einen ungestörten Betrieb erlauben.

 

Dennoch wiesen auch diese Träger bei aller Zustimmung auf erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des pädagogischen Bildungsauftrags hin. Im Einzelnen hatten die Kitaleitungen und Trägervertreter folgende ablehnende Gründe angeführt:

 

?        Eltern mit einem Halbtagsangebot dürfen die Betreuung flexibel, je nach Bedarf, zu allen Tageszeiten in Anspruch nehmen (auch nachmittags) – erfahrungsgemäß nutzen sie die Zeit von 8 bis 13 Uhr, von 9 bis 14 Uhr oder 10 bis 15 Uhr.

?        Die Mittagsessenssituation ist kaum regelbar, weil der „Schichtwechsel“ genau in die Mittagszeit fiele, wenn feste Betreuungszeiten wie folgt festgelegt wären: entweder  7:30 bis 12:30 Uhr oder 12:30 bis 17:30 Uhr.

?        Die pädagogische Kernzeit ist bislang für den Vormittag anberaumt, Ausflüge und ganztägige Angebote wären nicht mehr durchführbar.

?        Der Einsatz des pädagogischen Personals würde eine große Herausforderung an die Dienstplangestaltung stellen – Absprachen und gemeinsame Abstimmungen der Fachkräfte  ließen sich schwieriger als ohnehin schon treffen.

?        Die räumlichen Voraussetzungen sind für die unruhigen Bringe- und Abholsituationen nicht vorgesehen. Die Früh- und Spätdienste müssten neu geregelt werden.

?        Der Tagesablauf von jüngeren Krippenkindern ist von elementaren Bedürfnissen geprägt, die körperliche Fitness an Nachmittagen ist eher eingeschränkt.

 

FAZIT:

 

Die Überlegungen zur konzeptionellen Aufteilung in Vormittags- und Nachmittagsbetreuung von Krippenkindern nicht berufstätiger Eltern, denn nur um diese kann es gehen, beinhaltet zahlreiche Schwierigkeiten. Das Angebot kann sich nur auf höchstens zwei Jahre beschränken vom 1. bis zum 3. Lebensjahr, denn die 3-jährigen Kinder sind per se und die 2-jährigen mit Sprachförderbedarf mit einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz bedacht. Spätestens dann müsste sichergestellt werden, dass für diese Kinder kein Kitawechsel folgen muss. Ein solches Angebot könnten nur größere Kindertagesstätten mit einem umfangreichen Personalbestand und großzügigen räumlichen Voraussetzungen entwickeln, weil es pädagogisch sonst gar nicht zu vertreten wäre. Eine Verlässlichkeit für Eltern ließe sich dennoch nicht herstellen, weil die Aufnahme oder der Wiedereinstieg in eine Berufstätigkeit verlässliche Ganztagsbetreuungszeiten beinhalten müsste, d.h. Eltern müssten bei der Inanspruchnahme eines Halbtagsangebotes zu bestimmten Tageszeiten bewusst erwerbslos bleiben wollen. Erfahrungsgemäß nutzen Eltern die Halbtagsbetreuung als Einstieg in die außerhäusliche Betreuung, in kürzester Zeit erhöhen sie den Betreuungsumfang, um den beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können.

 

Die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis mit festgelegter Platzzahl könnte durch die Kita-Aufsicht der Senatsbildungsverwaltung kaum überwacht werden, weil Überschneidungszeiten nicht auszuschließen wären und die Einhaltung des Personalschlüssels (Bemessung eines Gesamtstellenrahmens einer Kindertagesstätte) gar nicht mehr überprüfbar wäre. Die Bereitstellung des pädagogischen Personals wäre mit einer weiteren Hürde verbunden, weil die in der Mehrzahl weiblichen Fachkräfte mit eigenen zu versorgenden Kleinkindern in der Regel keine Nachmittagsbeschäftigung wünschen.

 

Anders als in den alten Bundesländern hat die Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten in Berlin eine lange Tradition. Ein warmes Mittagsessen und die Möglichkeit zum Mittagsschlaf, die sehr frühe Öffnung (6:00 Uhr) und lange Öffnungszeiten (bis 18:00 Uhr) kamen den Eltern mit ihren beruflichen Verpflichtungen, insbesondere denen der Alleinerziehenden, immer sehr entgegen. Was für den Schulbereich gilt, ist auch in der Frühförderung in einer Kita richtig – die herkunftsunabhängigen Bildungschancen von Kindern sind im wesentlichen von den qualitativ guten Ganztagsangeboten abhängig. Die Anstrengungen sind darauf zu richten, möglichst rechtzeitig in die Frühförderung zu investieren und ausreichende Angebote zu errichten, anstatt die Auslastung zu intensivieren und die tägliche Inanspruchnahme zu verdoppeln. In der pädagogischen Arbeit mit Kindern und der so wichtigen Elternarbeit braucht man ruhigere Zeiten im Tagesablauf, meist nachmittags, die der Beziehungspflege und dem Bildungszuwachs des einzelnen Kindes dienen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0246/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                   Andreas Höhne

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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