Drucksache - 0082/XIX  

 
 
Betreff: Klimaschutz in Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Ulf Wilhelm
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
08.03.2012 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
18.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.08.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 24.01.2012
2. Version vom 09.03.2012
3. Version vom 19.04.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              04.06.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0082

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Klimaschutz in Reinickendorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 18.04.2012      - Drucksache Nr. 0082/XIX - :

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, bei der B-Planung stärker als bisher den Klimaschutz zu berücksichtigen und zu berichten, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden können."

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 1a im Baugesetzbuch verstärkt die Belange des Umweltschutzes in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen. Unter Absatz 5 wird explizit darauf hingewiesen, dass durch entsprechende Maßnahmen den Erfordernissen des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an den Klimawandel Rechnung getragen werden soll.

 

Das Land Berlin hat mit dem am 31.05.2011 beschlossenen "Stadtentwicklungsplan Klima" seine klimapolitischen Strategien und die praktische Umsetzung dargelegt. Unter dem Punkt Umsetzung werden die verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung beschrieben. Ein gesonderter Punkt ist hier der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) gewidmet. Darin werden folgende Möglichkeiten erläutert:

 

-          Festlegungen zur überbaubaren Grundstücksfläche (durch Festsetzung von GRZ, Baulinien, Baugrenzen und Bautiefen) erlauben es, Versiegelungsgrad und Verdichtung, aber auch die klimagerechte Ausrichtung der Gebäude zu steuern.
 

-          Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen, zur GFZ, zur Bauweise (offen oder geschlossen) und zu den Abstandsflächen können die gewünschte bauliche Dichte, auch im Hinblick auf Verschattung, sichern. Dabei gilt es zu beachten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Dies ist nach geltendem Recht gewährleistet, wenn den Belangen von Belichtung, Belüftung und Besonnung Rechnung getragen wird.

-          Festsetzungen zur Schaffung oder zum Erhalt von Grün-, Frei- und Wasserflächen können Faktoren wie die Aufenthaltsqualität, bioklimatische Situation, Verschattung und Versickerung steuern.
 

-          Festsetzungen von Flächenanteilen für nicht bauliche Nutzungen helfen Kalt- und Frischluftschneisen zu erhalten oder zu schaffen.
 

-          Auch Aussagen zu Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung -etwa für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser- lassen sich treffen.
 

-          Möglich sind zudem verbindliche Aussagen zur Bepflanzung von Gebäuden und Straßenräumen.
 

-          In Bebauungsplänen können schließlich aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien (wie insbesondere der Solarenergie) getroffen werden müssen.

 

 

In der Vergangenheit wurden die oben beschriebenen Möglichkeiten in Reinickendorf in der Bebauungsplanung schon umfänglich angewandt. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind je nach Bebauungsplangebiet Standard. Auch in der Zukunft wird das Bezirksamt alle Möglichkeiten zum Klimaschutz ausnutzen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr.  0082/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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