Drucksache - 0442/XVII  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionGeschäftsordnungsausschuss
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.01.2003 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN KÖNNEN DIE TAGESORDNUNG UND DIE EINLADUNG NICHT IN DATENFORM ABGERUFEN WERDEN! überwiesen     
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
03.03.2003    4. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.04.2003 
16. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt     
14.05.2003 
17. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version 18.12.2002, SPD-Fraktion
2. Version 17.02.2003, SPD-Fraktion
3. Version 04.03.2003, Geschäftsordnungsausschuss
4. Version 26.03.2003, Geschäftsordnungsausschuss

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die Druck-

sache Nr. 442/XVII:

 

A)

§ 19 Abs. 7 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

“Die Ausschüsse hören ferner betroffene Bürger auf Verlangen einer Fraktion an.”

 

B)

In § 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird folgender Satz eingefügt:

“Dies gilt auch für Anträge, die von der BVV überwiesen worden sind.”

 

C)

§ 27 II - Anfügung eines 2. Satzes

“Sie dürfen keine Themen aufgreifen, die bereits Gegenstand der Tagesordnung sind.”

 

D)

§ 36 VII - Anfügung eines 2. Satzes

“Fragestellung und Beantwortung der Zwischenfragen sollen kurz und präzise erfolgen; sie sollen nicht auf die Redezeit des/der Bezirksverordneten angerechnet werden.”

 

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

 

A)

§ 19 Abs. 7 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

 

“Die Ausschüsse können sachkundige Personen und Betroffene anhören.”

 

B)

§ 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

“Jeder Antrag kann – auch nach Überweisung in einen Ausschuss – von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen werden. Er kann jedoch von einer Fraktion oder mindestens fünf Mitgliedern der Versammlung in derselben Sitzung wieder aufgenommen werden.”

 

C)

§ 27 II - Anfügung eines 2. Satzes:

 

“Sie sollen keine Themen aufgreifen, die bereits inhaltsgleich Gegenstand der Tagesordnung sind.”


 

 

 

und

 

D)

§ 36 VII - Anfügung eines 2. Satzes:

“Fragestellung und Beantwortung der Zwischenfragen sollen kurz und präzise erfolgen; sie sollen nicht auf die Redezeit des/der Bezirksverordneten angerechnet werden.”

 

 

abzulehnen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 
 

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