Drucksache - 0442/XVII
Sachverhalt: Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung, die Druck- sache Nr. 442/XVII: A) §
19 Abs. 7 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung: “Die
Ausschüsse hören ferner betroffene Bürger auf Verlangen einer Fraktion
an.” B) In
§ 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird folgender Satz eingefügt: “Dies
gilt auch für Anträge, die von der BVV überwiesen worden sind.” C) §
27 II - Anfügung eines 2. Satzes “Sie
dürfen keine Themen aufgreifen, die bereits Gegenstand der Tagesordnung
sind.” D) §
36 VII - Anfügung eines 2. Satzes “Fragestellung
und Beantwortung der Zwischenfragen sollen kurz und präzise erfolgen; sie
sollen nicht auf die Redezeit des/der Bezirksverordneten angerechnet
werden.” in folgender geänderter Fassung
anzunehmen: A) §
19 Abs. 7 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung: “Die Ausschüsse können sachkundige Personen und
Betroffene anhören.” B) §
24 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: “Jeder Antrag kann – auch nach Überweisung
in einen Ausschuss – von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen
werden. Er kann jedoch von einer Fraktion oder mindestens fünf Mitgliedern der
Versammlung in derselben Sitzung wieder aufgenommen werden.” C) §
27 II - Anfügung eines 2. Satzes: “Sie
sollen keine Themen aufgreifen, die bereits inhaltsgleich Gegenstand der
Tagesordnung sind.” und D) §
36 VII - Anfügung eines 2. Satzes: “Fragestellung
und Beantwortung der Zwischenfragen sollen kurz und präzise erfolgen; sie
sollen nicht auf die Redezeit des/der Bezirksverordneten angerechnet
werden.” abzulehnen. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: |
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