Drucksache - 0419/XVII  

 
 
Betreff: Ansehen bewahren, Regeln für den Sitzungsablauf der Bezirksverordnetenversammlung aufstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionGeschäftsordnungsausschuss
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Uwe Brockhausen Vorsitzender
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.12.2002 
12. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN KÖNNEN DIE TAGESORDNUNG UND DIE EINLADUNG NICHT IN DATENFORM ABGERUFEN WERDEN! überwiesen     
Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.12.2002    4. Sitzung des Vorstandes der Bezirksverordnetenversammlung erledigt     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2003 
14. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf erledigt     
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
03.03.2003    4. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.04.2003 
16. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen     
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
17.02.2004    5. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses erledigt     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.03.2004 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf erledigt     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version 10.12.2002, CDU-Fraktion
2. Version 17.02.2003, Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die – Druck-

sache Nr. 419/XVII - :

 

Der Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, bis zum 31. Januar 2003 Regeln zu erarbeiten und in der Sitzungsführung zu berücksichtigen, damit zukünftig eine würdige und sachgerechte Atmosphäre in den Sitzungen garantiert bleibt.

 

Sollten aus Sicht des Vorstandes Änderungen der Geschäftsordnung erforderlich sein, sind diese Vorschläge dem Geschäftsordnungsausschuss zur Beratung vorzulegen, abzustimmen und der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

als erledigt zu betrachten.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 
 

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