Drucksache - 0893/XVIII  

 
 
Betreff: Landschaftsschutzgebiete Mauergrünzug
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Anke Petters
Torsten Hauschild
Heiner von Marschall
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.07.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
09.09.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beratung
08.10.2009 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Version vom 25.06.2009
4. Version vom 09.07.2009

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.      Inwieweit unterstützt das Bezirksamt die geplante Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens, der Schönholzer Heide und des Bürgerparks in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Mitte von Berlin?

2.      In welcher Form und mit welchen inhaltlichen Zielen war das Bezirksamt an der Erarbeitung des Entwurfs der Landschaftsschutzgebietsverordnung beteiligt?

3.      Welche Bedeutung misst das Bezirksamt einem solchen Landschaftsschutzgebiet bei?

4.      Hält das Bezirksamt die laut Verordnungsentwurf weiter bestehende Möglichkeit des Baus der „Tangentialen Verbindung Nord“ mit den Zielen eines Landschaftsschutzgebietes vereinbar?

5.      Welche Auswirkungen hätte der mögliche Bau der „Tangentialen Verbindung Nord“ auf die in dem Verordnungsentwurf formulierten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes?

6.      Hält das Bezirksamt den Bau einer „Tangentialen Verbindung Nord“ für die besondere Bedeutung des Gebietes als Erholungsraum für die Anwohner des östlichen Märkischen Viertels für dienlich?

7.      Das Schutzgebiet soll ein rechtlich gesicherter Teil des landesweiten Biotopverbundes nach § 3 Bundesnaturschutzgesetz werden: Wie sieht das Bezirksamt die Bewahrung dieser Funktion und damit die Sicherung des ungehinderten Austausches mit dem nördlichen Berliner Umland mit einer möglichen „Tangentialen Verbindung Nord“ gewährleistet?

8.      Wird sich das Bezirksamt im weiteren Verfahren der Schutzgebietsausweisung dafür einsetzen, dass der Bau der „Tangentialen Verbindung Nord“ keine zulässige Handlung im Rahmen dieser Verordnung mehr ist?

 

 
 

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