Drucksache - 0893/XVIII
Sachverhalt: Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: 1.
Inwieweit
unterstützt das Bezirksamt die geplante Landschaftsschutzgebietsverordnung zum
Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens, der Schönholzer Heide und
des Bürgerparks in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Mitte von Berlin? 2.
In
welcher Form und mit welchen inhaltlichen Zielen war das Bezirksamt an der Erarbeitung
des Entwurfs der Landschaftsschutzgebietsverordnung beteiligt? 3.
Welche
Bedeutung misst das Bezirksamt einem solchen Landschaftsschutzgebiet bei? 4.
Hält
das Bezirksamt die laut Verordnungsentwurf weiter bestehende Möglichkeit des
Baus der „Tangentialen Verbindung Nord“ mit den Zielen eines
Landschaftsschutzgebietes vereinbar? 5.
Welche
Auswirkungen hätte der mögliche Bau der „Tangentialen Verbindung
Nord“ auf die in dem Verordnungsentwurf formulierten Schutzzwecke des
Landschaftsschutzgebietes? 6.
Hält
das Bezirksamt den Bau einer „Tangentialen Verbindung Nord“ für die
besondere Bedeutung des Gebietes als Erholungsraum für die Anwohner des
östlichen Märkischen Viertels für dienlich? 7.
Das
Schutzgebiet soll ein rechtlich gesicherter Teil des landesweiten Biotopverbundes
nach § 3 Bundesnaturschutzgesetz werden: Wie sieht das Bezirksamt die Bewahrung
dieser Funktion und damit die Sicherung des ungehinderten Austausches mit dem
nördlichen Berliner Umland mit einer möglichen „Tangentialen Verbindung
Nord“ gewährleistet? 8.
Wird
sich das Bezirksamt im weiteren Verfahren der Schutzgebietsausweisung dafür
einsetzen, dass der Bau der „Tangentialen Verbindung Nord“ keine
zulässige Handlung im Rahmen dieser Verordnung mehr ist? |
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