Drucksache - 1839/XXI
Sachverhalt:
Das eingezäunte und durch eine abschließbare Tür gesicherte Anglergelände am Flughafensee kann seit mehr als 4 Jahrzenten von den Vereinsmitglieder genutzt werden, obwohl der Bereich offenbar nach dem Gutachten auch abrutschgefährdet ist. Hier spielt die so dramatisch heraufbeschworene Lebensgefahr offenbar keine Rolle. Es wird hier mit zweierlei Maß gemessen.
Frage an das Bezirksamt: Warum können die Mitglieder des Anglervereins am Flughafensee ihr Gelände weiterhin betreten, wenn doch auch dort akute Lebensgefahr durch Hangrutschungen und Böschungsabbrüche besteht?
Nachfrage: Könnte die Gründung eines Vereins aus engagierten ehemaligen Nutzern des FKK Bereichs eine Abhilfe schaffen diesen Strand als Badebereich zu erhalten? |
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