Drucksache - 1813/XXI
Sachverhalt:
Die Hauptstadtzulage von 150 Euro wird in Berlin seit November 2020 für den Öffentlichen Dienst vom Senat gezahlt. Diese Zulage gilt auch für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe. Beschäftigte freier Träger etwa im Sozialbereich oder in Kitas sind davon ausgenommen.
Diese ungleiche Bezahlung führt dazu, dass freien Trägern die Konkurrenzfähigkeit auf der Suche nach Fachkräften erschwert wird und sie aufgrund dessen auch ihre Angebote beziehungsweise Betreuungszeiten minimieren müssen. Das wiederum sind starke Einschränkungen für die einzelnen Familien. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst und bei freien und kirchlichen Trägern, die für den öffentlichen Dienst arbeiten, bei der Hauptstadtzulage ebenfalls bedacht werden. Anlagen: |
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