Drucksache - 1719/XXI
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 20 Abs. 6 Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte oder Mitglieder des Bezirksamtes handelt. Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden zum Sitzungsbeginn auf diese Regelung hinzuweisen. Die Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate, aufbewahrt. Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.
In folgender geänderter Fassung:
§ 20 Abs. 6 Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden zum Sitzungsbeginn zu fragen, ob diese mit einer (Ton-)Aufzeichnung ihrer Wortbeiträge einverstanden sind. Wird jenes Einverständnis nicht erteilt, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, sofern es sich nicht um ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierten oder Mitglied des Bezirksamtes handelt. Die Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate, aufbewahrt. Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.
anzunehmen. |
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