Drucksache - 1719/XXI  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin - § 20 Abs. 6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung 
Drucksache-Art: Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§ 20 Abs. 6

Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte oder Mitglieder des Bezirksamtes handelt.

Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden zum Sitzungsbeginn auf diese Regelung hinzuweisen.

Die Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber

zwölf Monate, aufbewahrt.

Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.

 

In folgender geänderter Fassung:

 

§ 20 Abs. 6

Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden zum Sitzungsbeginn zu fragen, ob diese mit einer (Ton-)Aufzeichnung ihrer Wortbeiträge einverstanden sind. Wird jenes Einverständnis nicht erteilt, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, sofern es sich nicht um ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierten oder Mitglied des Bezirksamtes handelt.

Die Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate, aufbewahrt.

Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.

 

anzunehmen.

 
 

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