Drucksache - 1718/XXI
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 14 Abs. 1 Die Schriftführer/Schriftführerinnen haben den/die Vorsteher/Vorsteherin zu unterstützen, die Rednerliste nach der Reihenfolge der Wortmeldungen zu führen, die Redezeit zu überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Namen der Bezirksverordneten aufzurufen, die Stimmen zu zählen und die Sitzungsberichte zu prüfen.
§ 14 Abs. 2 Bei gleichzeitiger Verhinderung des/der Vorstehers/Vorsteherin und seines/seiner /ihres/ihrer Stellvertreters/Stellvertreterin übernimmt in der Reihenfolge der Wahl einer/eine der Schriftführer/Schriftführerinnen die Rechte und Pflichten des/der Vorstehers/Vorsteherin.
In folgender geänderter Fassung:
§ 14 Abs. 1 Die Schriftführer/Schriftführerinnen haben den Vorsteher /die Vorsteherin zu unterstützen, die Rednerliste nach der Reihenfolge der Wortmeldungen zu führen, die Redezeit zu überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Namen der Bezirksverordneten aufzurufen und die Stimmen zu zählen.
§ 14 Abs. 2 Bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorstehers/der Vorsteherin und seines/ihres Stellvertreters/ seiner/ihrer Stellvertreterin übernimmt nach d`Hondtschem Verteilfachverfahren in der Reihenfolge der Wahl einer/eine der Schriftführer/Schriftführerinnen die Rechte und Pflichten des Vorstehers /der Vorsteherin. Die Reihenfolge wird dem BVV-Büro durch die jeweiligen Fraktionen mitgeteilt.
anzunehmen. |
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