Drucksache - 1716/XXI
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 28 Abs. 1 Vorlagen des Bezirksamtes werden, sofern sie 13 Tage vor der Sitzung bei dem/der Vorsteher/ Vorsteherin eingegangen sind, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.
In folgender geänderteter Fassung:
§ 28 Abs. 1 Vorlagen des Bezirksamtes werden, sofern sie 13 Tage vor der Sitzung bei dem/der Vorsteher/ Vorsteherin eingegangen sind, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Bezirksamtsvorlagen, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, können nach § 24a als Dringlichkeiten in die Tagesordnung aufgenommen werden.
anzunehmen. |
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