Drucksache - 1715/XXI  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin - § 24a, Abs. 1 und 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung 
Drucksache-Art: Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§ 24a Abs. 1

Anträge und Beschlussempfehlungen, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn ihre Dringlichkeit dargetan wurde und die BVV mit Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten der Dringlichkeit zugestimmt hat. Die Dringlichkeitsanträge werden nach dem zeitlichen Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung aufgerufen.

 

§ 24a Abs. 2

Als Dringlichkeitsantrag gelten Anträge oder Beschlussempfehlungen im Sinne von Absatz 1, deren Dringlichkeit von einer Fraktion oder einem Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung festzustellen begehrt wird.

 

In folgender geänderter Fassung:

 

§ 24a Abs.1:

Anträge, Beschlussempfehlungen und Bezirksamtsvorlagen, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn ihre Dringlichkeit dargetan wurde und die BVV mit Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten der Dringlichkeit zugestimmt hat. Die Dringlichkeitsanträge werden nach dem zeitlichen Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung aufgerufen.

 

§ 24a Abs.2:

Als Dringlichkeitsantrag gelten Anträge, Beschlussempfehlungen oder Bezirksamtsvorlagen im Sinne von Absatz 1, deren Dringlichkeit von einer Fraktion, einem Ausschuss oder dem Bezirksamt durch die Bezirksverordnetenversammlung festzustellen begehrt wird.

 

anzunehmen.

 
 

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