Drucksache - 1623/XXI
Sachverhalt:
Kurz vor dem Jahreswechsel erhielten die Mieter der GEWOBAG in Tegel-Süd ihre Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2022, verbunden mit sehr hohen Nachzahlungsforderungen, die unter Berücksichtigung der Preissteigerungen und dementsprechend reduzierter Nutzung der Heizung sowie angepasster monatlicher Vorauszahlungen für viele Mieter der Höhe nach nicht nachvollziehbar und daher unverständlich sind. Dabei fällt auf, dass bestimmte Häuser im Vergleich zu anderen in der unmittelbaren Nachbarschaft extrem hohe Betriebskosten aufweisen. Wie es dazu kommt, ist bislang unklar. Für viele Mieter ist die Nachzahlung jedenfalls derzeit nicht zu bewältigen. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG dafür einzusetzen, dass
1. die Nachzahlungen im Zusammenhang mit den Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2022 für betroffene Mieter vorerst gestundet und somit nicht fällig werden, bis die abschließende Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen abgeschlossen ist. 2. der Grund für die sehr unterschiedlich hohen Betriebskosten in bestimmten Häusern der GEWOBAG in Tegel-Süd ermittelt wird. 3. unter Einbeziehung der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen Rechts die Systematik der Abrechnung für das genannte Gebiet auf allgemeine Fehler, die auf sämtliche Betriebskostenabrechnungen durchschlagen, überprüft wird. 4. für den Fall der Richtigkeit von Betriebskostenabrechnungen mit hohen Nachzahlungen eine umfassende Beratung sowie eine Ratenzahlung angeboten wird. |
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