Drucksache - 1594/XXI
Begründung:
Berlin erlebt seit mehreren Jahren ein sehr dynamisches Bevölkerungs-, Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum, begleitet von einer steigenden Flächennachfrage durch unterschiedliche Nutzungen. In der Folge werden die verfügbaren Flächenpotenziale reduziert, die Bodenpreise steigen rasant und die Nutzungskonkurrenzen zwischen Gewerbe, Wohnen und anderen Nutzungen nehmen zu. Wie auf dem Wohnungsmarkt wird es auch für gewerbliche Nutzungen, insbesondere mit geringerer Zahlungsfähigkeit, zunehmend schwer geeignete und bezahlbare Wirtschaftsflächen zu finden. Der 2019 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Wirtschaft (StEP Wirtschaft 2030) greift diese Herausforderungen auf und hat u. a. das Ziel, die Position Berlins als attraktiven Wirtschaftsstandort zu sichern und zu stärken. Dazu sollen die bestehenden Gewerbe- und Industriestandorte (planungsrechtlich) gesichert, weiterentwickelt und effizienter genutzt sowie vorhandene Erweiterungs- und Nachverdichtungspotenziale beschleunigt aktiviert werden. Zur Konkretisierung, Ergänzung und Umsetzung des StEP Wirtschaft auf kleinräumiger Ebene und zur Stärkung der Wirtschaftsentwicklung sollen die Bezirke bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte erstellen. Reinickendorf hat als einer der ersten Berliner Bezirke ein Wirtschaftsflächenkonzept (WiKo) erarbeitet, dem der im Jahr 2020 veröffentlichte Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Grunde liegt. Das WiKo soll künftig die Grundlage für die Sicherung von Gewerbestandorten und Gewerbeflächen im Bezirk bilden. Die wesentlichen Ziele, die der Bezirk mit dem WiKo verfolgt, sind:
Die Untersuchungskulisse umfasst insgesamt 17 Untersuchungsgebiete mit zusammen rd. 506 ha Fläche. Darin sind neben den Gebieten der gewerblichen Bauflächenkulisse gemäß FNP auch mehrere (Teil-)Standorte mit zusammen rd. 65 ha enthalten, die im FNP als gemischte Baufläche oder in sehr geringem Umfang (ca. 6,5 ha) als Wohnbaufläche dargestellt sind. Diese Standorte sind im Baunutzungsplan in der Regel als beschränktes Arbeitsgebiet ausgewiesen und vorwiegend gewerblich genutzt. Für die 17 Untersuchungsgebiete wurden jeweils 4 Teilpläne erstellt. Diese beinhalten folgende Elemente:
Die Analysepläne gliedern sich in zwei Teilpläne (Plan 1 und Plan 2). Im Plan 1 erfolgt die Darstellung der aktuellen tatsächlichen Flächennutzung in den Untersuchungsgebieten. In diesem Zuge wurden Potenzialflächen für eine gewerbliche Entwicklung ermittelt. Im Plan 2 werden u.a. Aussagen zu Arten der möglichen Flächenentwicklung getroffen und eine Einschätzung zum Planerfordernis auf Grundlage des geltenden Planungsrechts abgegeben. Im Zielkonzept (Plan 3) erfolgt eine Zuordnung konkreter Entwicklungsstrategien zu den im Analyseteil identifizierten Potenzial- und Nachverdichtungsflächen. Im Handlungskonzept (Plan 4) werden Maßnahmen und Instrumente dargestellt, die zur Umsetzung der Zielkonzeption erforderlich und / oder hilfreich sind. Als teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten und gesamtstädtischen Planung (FNP, Stadtentwicklungsplanung, Landschaftsprogramm) und der kleinräumigen Planung (Bebauungspläne, Landschaftspläne) fallen die Wirtschaftsflächenkonzepte unter die Rechtsgrundlage des § 4 Abs. 2 AGBauGB i. V. m. den Ausführungsvorschriften zur Bereichsentwicklungsplanung (AV-BEP). Vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Wirtschaftsflächenkonzepte entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und eröffnen als solche planungsrechtliche Sicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie sind verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB). Die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand statt vom 24.11.2021 bis zum 23.12.2021. Unter anderem wurden dabei Unternehmensverbände und Interessensvertretungen am Konzeptentwurf beteiligt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Berichterstellung Experteninterviews mit mehreren betroffenen privaten Akteuren durchgeführt, deren Ergebnisse in den Abschlussbericht eingeflossen sind. Die Auswertung der Trägerbeteiligung fand im Jahr 2022 statt. Parallel wurden diverse Abstimmungsrunden zwischen Bezirk und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Referate I A, I B, II B 2) durchgeführt. Die abschließende Stellungnahme durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf der Grundlage der AV-BEP ging am 20.02.2023 ein. Im Rahmen einer Informations-und Dialogveranstaltung am 26.09.2023 wurden die Interviewpartner und Vertreter der Fachöffentlichkeit eingeladen. Dabei wurden die wesentlichen Analyse- und konzeptionellen Ergebnisse präsentiert und zur Diskussion gestellt. Mit der angestrebten Beschlussfassung als fachlichen Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung wird der politische und fachliche Wille des Bezirkes zur Entwicklung der gewerblichen und industriellen Flächenkulisse festgeschrieben. Eine kontinuierliche Fortschreibung des Konzepts wird angestrebt.
Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Rechtsgrundlagen
BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221)
AGBauGB: Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. 1999, 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578)
AZG: Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 1996, 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juli 2023 (GVBl. 262)
BezVG: Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. 982)
AV-BEP: Ausführungsvorschriften zu § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 29. November 2021 (ABl. Nr. 57 vom 23.12.2021)
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellte für die Erarbeitung des WiKo Haushaltsmittel (Projektaufruf 2020/21: „Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben“) in Höhe von ca. 110.000 € im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung bereit. Im Falle einer Fortschreibung des WiKo werden weitere Mittel benötigt, wofür erneut Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden können.
Emine Demirbüken-Wegner Korinna Stephan Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin Anlagen:
a) Entwurf des Wirtschaftsflächenkonzepts für den Bezirk Reinickendorf von Berlin
b) Vermerk über die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 13.01.2023
c) Protokoll zur Informations- und Dialogveranstaltung am 26.09.2023 |
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