Drucksache - 1594/XXI  

 
 
Betreff: Entwurf des Wirtschaftsflächenkonzepts für den Bezirk Reinickendorf von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen     
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Mitberatung
13.02.2024 
Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus und des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Stadtentwicklung Federführung
13.02.2024 
Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Ausschusses Wirtschaft und Tourismus vertagt     
09.04.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
a) Wiko_Reinickendorf_231024
b) Abwägung_TÖB
c) Protokoll Beteiligungsveranstaltung

Sachverhalt:

Begründung:

 

Berlin erlebt seit mehreren Jahren ein sehr dynamisches Bevölkerungs-, Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum, begleitet von einer steigenden Flächennachfrage durch unterschiedliche Nutzungen. In der Folge werden die verfügbaren Flächenpotenziale reduziert, die Bodenpreise steigen rasant und die Nutzungskonkurrenzen zwischen Gewerbe, Wohnen und anderen Nutzungen nehmen zu. Wie auf dem Wohnungsmarkt wird es auch für gewerbliche Nutzungen, insbesondere mit geringerer Zahlungsfähigkeit, zunehmend schwer geeignete und bezahlbare Wirtschaftsflächen zu finden. Der 2019 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Wirtschaft (StEP Wirtschaft 2030) greift diese Herausforderungen auf und hat u. a. das Ziel, die Position Berlins als attraktiven Wirtschaftsstandort zu sichern und zu stärken. Dazu sollen die bestehenden Gewerbe- und Industriestandorte (planungsrechtlich) gesichert, weiterentwickelt und effizienter genutzt sowie vorhandene Erweiterungs- und Nachverdichtungspotenziale beschleunigt aktiviert werden. Zur Konkretisierung, Ergänzung und Umsetzung des StEP Wirtschaft auf kleinräumiger Ebene und zur Stärkung der Wirtschaftsentwicklung sollen die Bezirke bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte erstellen.

Reinickendorf hat als einer der ersten Berliner Bezirke ein Wirtschaftsflächenkonzept (WiKo) erarbeitet, dem der im Jahr 2020 veröffentlichte Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Grunde liegt. Das WiKo soll künftig die Grundlage für die Sicherung von Gewerbestandorten und Gewerbeflächen im Bezirk bilden. Die wesentlichen Ziele, die der Bezirk mit dem WiKo verfolgt, sind:

  •        Sicherung und Aktivierung der gewerblichen Bauflächen des Flächennutzungsplans (FNP) sowie gewerblich genutzter Flächen außerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse (z. B. in festgesetzten Mischgebieten in Bebauungsplänen und beschränkten Arbeitsgebieten gemäß Baunutzungsplan) durch die Schaffung von Planungsrecht.
  •        Prüfung und Beschreibung von Instrumenten zur Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen.
  •        Sicherung von Gewerbe in gemischten Lagen sowie Erhalt der Nutzungsmischung.
  •        Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Schutz bestehender und potenzieller Produktionsstandorte, insbesondere vor dem Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen wie Wohnen oder soziale Infrastruktur.
  •        Definition und räumliche Abgrenzung von Räumen, die für produktionsnahe Dienstleistungs- und Büronutzungen geeignet sind, um den Entwicklungsdruck dieser Nutzungen auf die Innenstadt zu verringern.
  •        Definition und räumliche Abgrenzung von Gebieten und Standorten, an denen die Flächeneffizienz gewerblicher Nutzungen durch Nachverdichtung erhöht werden kann, sowie Erarbeitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen.
  •        Identifizierung und räumliche Abgrenzung von Gebieten und Standorten, die revitalisiert oder neu entwickelt werden können, sowie Erarbeitung weiterer Verfahrens-schritte und Prüfaufträge.
  •        Strategische Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiets Borsigdamm (Vertiefungsprojekt I).
  •        Analyse zu den Auswirkungen der Schließung des Flughafen Tegels auf die Gewerbestruktur im Bezirk und sich ggf. daraus ergebenden Handlungserfordernissen (Vertiefungsprojekt II).

Die Untersuchungskulisse umfasst insgesamt 17 Untersuchungsgebiete mit zusammen rd. 506 ha Fläche. Darin sind neben den Gebieten der gewerblichen Bauflächenkulisse gemäß FNP auch mehrere (Teil-)Standorte mit zusammen rd. 65 ha enthalten, die im FNP als gemischte Baufläche oder in sehr geringem Umfang (ca. 6,5 ha) als Wohnbaufläche dargestellt sind. Diese Standorte sind im Baunutzungsplan in der Regel als beschränktes Arbeitsgebiet ausgewiesen und vorwiegend gewerblich genutzt.

Für die 17 Untersuchungsgebiete wurden jeweils 4 Teilpläne erstellt. Diese beinhalten folgende Elemente:

  •        Plan 1 - Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung
  •        Plan 2 - Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation
  •        Plan 3 - Zielkonzept: Räumliche Strategien
  •        Plan 4 - Handlungskonzept: Instrumente und Maßnahmen

Die Analysepläne gliedern sich in zwei Teilpläne (Plan 1 und Plan 2). Im Plan 1 erfolgt die Darstellung der aktuellen tatsächlichen Flächennutzung in den Untersuchungsgebieten. In diesem Zuge wurden Potenzialflächen für eine gewerbliche Entwicklung ermittelt. Im Plan 2 werden u.a. Aussagen zu Arten der möglichen Flächenentwicklung getroffen und eine Einschätzung zum Planerfordernis auf Grundlage des geltenden Planungsrechts abgegeben. Im Zielkonzept (Plan 3) erfolgt eine Zuordnung konkreter Entwicklungsstrategien zu den im Analyseteil identifizierten Potenzial- und Nachverdichtungsflächen. Im Handlungskonzept (Plan 4) werden Maßnahmen und Instrumente dargestellt, die zur Umsetzung der Zielkonzeption erforderlich und / oder hilfreich sind.

Als teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten und gesamtstädtischen Planung (FNP, Stadtentwicklungsplanung, Landschaftsprogramm) und der kleinräumigen Planung (Bebauungspläne, Landschaftspläne) fallen die Wirtschaftsflächenkonzepte unter die Rechtsgrundlage des § 4 Abs. 2 AGBauGB i. V. m. den Ausführungsvorschriften zur Bereichsentwicklungsplanung (AV-BEP). Vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Wirtschaftsflächenkonzepte entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und eröffnen als solche planungsrechtliche Sicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie sind verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB).

Die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand statt vom 24.11.2021 bis zum 23.12.2021. Unter anderem wurden dabei Unternehmensverbände und Interessensvertretungen am Konzeptentwurf beteiligt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Berichterstellung Experteninterviews mit mehreren betroffenen privaten Akteuren durchgeführt, deren Ergebnisse in den Abschlussbericht eingeflossen sind.

Die Auswertung der Trägerbeteiligung fand im Jahr 2022 statt. Parallel wurden diverse Abstimmungsrunden zwischen Bezirk und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Referate I A, I B, II B 2) durchgeführt.

Die abschließende Stellungnahme durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf der Grundlage der AV-BEP ging am 20.02.2023 ein.

Im Rahmen einer Informations-und Dialogveranstaltung am 26.09.2023 wurden die Interviewpartner und Vertreter der Fachöffentlichkeit eingeladen. Dabei wurden die wesentlichen Analyse- und konzeptionellen Ergebnisse präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Mit der angestrebten Beschlussfassung als fachlichen Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung wird der politische und fachliche Wille des Bezirkes zur Entwicklung der gewerblichen und industriellen Flächenkulisse festgeschrieben. Eine kontinuierliche Fortschreibung des Konzepts wird angestrebt.

 


Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsflächenkonzepts für den Bezirk Reinickendorf von Berlin wird als fachlicher Teilplan der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung gemäß § 4 Abs. 2 AGBauGB i. V. m. den AV-BEP und damit als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen

 

  •                  § 1 AGBauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB,
  •                  § 4 Abs. 2 AGBauGB i. V. m. AV-BEP
  •                  §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG,
  •                  §§ 12 Abs. 2 Nr. 11 und 36 Abs. 2 lit. b) BezVG

 

BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221)

 

AGBauGB: Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. 1999, 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578)

 

AZG: Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 1996, 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juli 2023 (GVBl. 262)

 

BezVG: Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. 982)

 

AV-BEP: Ausführungsvorschriften zu § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 29. November 2021 (ABl. Nr. 57 vom 23.12.2021)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellte für die Erarbeitung des WiKo Haushaltsmittel (Projektaufruf 2020/21: „Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben“) in Höhe von ca. 110.000 € im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung bereit. Im Falle einer Fortschreibung des WiKo werden weitere Mittel benötigt, wofür erneut Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden können.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                       Korinna Stephan

Bezirksbürgermeisterin                                                                               Bezirksstadträtin

Anlage/n:

Anlagen:

 

a)            Entwurf des Wirtschaftsflächenkonzepts für den Bezirk Reinickendorf von Berlin

 

b)            Vermerk über die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 13.01.2023

 

c)             Protokoll zur Informations- und Dialogveranstaltung am 26.09.2023

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen