Drucksache - 1125/XXI  

 
 
Betreff: Neuwahl von Mitgliedern des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII für das Bezirksamt Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Soziales und Bürgerdienste 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Soziales und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
19.04.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Begründung:

 

Gemäß dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996, § 34, wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und des Trägers der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in jedem Bezirk ein Widerspruchsbeirat gebildet. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

 

Der Beirat besteht aus:

 drei Bezirksverordneten;

 einer Vertreterin/einem Vertreter der Gewerkschaften;

 drei Vertreterinnen/Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

 zwei Vertreterinnen/Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden;

 fünf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

 

In der laufenden Wahlperiode verstarb ein Mitglied der Bezirksverordneten. Zudem war die Stellvertretung der Gewerkschaften bisher nicht besetzt und die Vertretung von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, mit einer Vertreterin nicht ausreichend besetzt.

 

Die Personen wurden von ihren Institutionen vorgeschlagen und haben im Vorfeld ihre Bereitschaft zur Mitarbeit ausdrücklich erklärt.


Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Als weitere Mitglieder des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII werden für die Dauer der laufenden Wahlperiode folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter gewählt:

 

a)     Bezirksverordnete/r

 Mitglied: ______________________

 

b)     Vertreter der Gewerkschaften

 stellvertretendes Mitglied: Helmut Kannenberg (DGB)

 

c)      Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen

 Mitglied: Peter Leinen-Frech (Träger gGmbH)

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlage:

 

  • § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996
  • § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
  • Geschäftsordnung für den Widerspruchsbeirat beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin vom 03.11.2016

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

Uwe Brockhausen     Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen