Drucksache - 1125/XXI
Begründung:
Gemäß dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996, § 34, wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und des Trägers der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in jedem Bezirk ein Widerspruchsbeirat gebildet. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Der Beirat besteht aus: • drei Bezirksverordneten; • einer Vertreterin/einem Vertreter der Gewerkschaften; • drei Vertreterinnen/Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen; • zwei Vertreterinnen/Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden; • fünf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.
In der laufenden Wahlperiode verstarb ein Mitglied der Bezirksverordneten. Zudem war die Stellvertretung der Gewerkschaften bisher nicht besetzt und die Vertretung von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, mit einer Vertreterin nicht ausreichend besetzt.
Die Personen wurden von ihren Institutionen vorgeschlagen und haben im Vorfeld ihre Bereitschaft zur Mitarbeit ausdrücklich erklärt. Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Als weitere Mitglieder des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII werden für die Dauer der laufenden Wahlperiode folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter gewählt:
a) Bezirksverordnete/r Mitglied: ______________________
b) Vertreter der Gewerkschaften stellvertretendes Mitglied: Helmut Kannenberg (DGB)
c) Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen Mitglied: Peter Leinen-Frech (Träger gGmbH) Rechtsgrundlage:
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
Uwe Brockhausen Emine Demirbüken-Wegner Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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