Drucksache - 0351/XXI-01  

 
 
Betreff: Zuverlässigen und ordnungsgemäßen Busverkehr in Reinickendorf unverzüglich sicherstellen.
Status:öffentlichBezüglich:
0351/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.01.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 06.04.2022 - Drucksache Nr. 0351/XXI -:

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Buslinien 124 und 133 nach der Vergabe mittels Ausschreibung an einen Subunternehmer ordnungsgemäß und zuverlässig nach Fahrplan in Reinickendorf verkehren.“

und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 06.04.2022 - Drucksache Nr. 0363/XXI -:

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der BVG sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass auf den Buslinien 124 und 133 schnellstmöglich wieder Busse eingesetzt werden, die auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, bspw. Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen oder mit Kinderwagen, geeignet sind. Das Fahrpersonal muss mit der richtigen Nutzung der Technikausstattung der Busse sowie dem Unterstützungsbedarf vertraut sein, um Betroffene im gewohnten Maße zu unterstützen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist den Empfehlungen der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens der BVG liegt vor:

 

„[…] Die BVG hat in insgesamt sieben Losen Buslinienleistung an Sub-Unternehmen vergeben. Die Sub-Vergabe-Quote der BVG liegt damit bei 8 %. Die Leistung der Buslinien 124 und 133 wurden an das Unternehmen Schröder Reisen vergeben.

 

Die Ausschreibung musste gemäß EU-Vergaberichtlinien diskriminierungsfrei gestaltet werden. Die Vorgabe eines BVG-Standards -welcher über den gesetzlichen Standard liegt- vom ersten Betriebstag an, hätte den vorherigen Betreiber in unzulässiger Weise bevorzugt. So mussten Übergangfristen gewährt werden.

 

Das Fahrpersonal der Firma Schröder Reisen hat Erfahrung im innerstädtischen Busverkehr. Viele Fahrer*innen fahren schon seit etlichen Jahren auf Berliner Buslinien und kennen die Situation vor Ort. Zusätzlich werden die Fahrer*innen regelmäßig kontrolliert. Hierbei wird das Fahrpersonal begleitet und ihnen vor Ort mögliche Verbesserungen im Sinne der Kundenzufriedenheit aufzeigt – auch und insbesondere die Ein- und Ausstiegssituation.

 

Bei Leistungsbeginn am 03.04.2022 wurde in der ersten Woche die benötigte Anzahl an Gelenkbussen (GN) und Eindecker-12-Meter Bussen (EN) gestellt und die Leistung betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorgaben erbracht. Jedoch war die Leistung nicht in allen Punkten den Regeln des Verkehrsvertrages entsprechend, insbesondere

 

        Teilweiser Einsatz von Busfahrern ohne ausreichende Streckenkenntnisse.

        Fehlen der rechnergestützten Betriebsleitsysteme (RBL) und keine elektronische Fahrgastinformation.

        Fehlendes „Zwangs-Kneeling“ an Haltestellen - jedoch manuelles Absenken des Busses durch die Fahrer jederzeit möglich.

 

Die BVG hat folgende Gegenmaßnahmen ergriffen:

        Einsatz von Verkehrsmeistern und Gruppenleitern von Ort zu Steuerung der Abläufe.

        Tägliche Gespräche auf Geschäftsführungsebene mit Schröder Reisen.

        Umgehende Nachschulung der Fahrpersonale in der BVG Verkehrs-Akademie.

        Einsatz von BVG Fahrern (geringfügig).

        Angebot an Schröder Reisen, temporär BVG Busse mit RBL-System zu mieten.

        Verstärkte Kontrolle des Betriebs durch die BVG.

 

Entwicklung seit 9.4.22

Mit Beginn des 9.4. wurden zunehmend BVG-eigene Fahrzeuge durch Schröder Reisen angemietet und eingesetzt. Seit 11.04.2022 verfügen alle eingesetzten Fahrzeuge insbesondere über folgende Ausstattung

        RBL-Systeme und somit elektronische Fahrgastinformation

        Automatisches / Zwangs-Kneeling an allen Haltestellen

 

Dieses Unternehmen hat unterschiedliche Fahrzeuge im Einsatz. Einige Fahrzeuge verfügen bereits über den hohen Standard der BVG Busse, andere sind für eine begrenzte Übergangszeit in ihrer Ausstattung noch nicht so weit. Die rechtlichen Vorgaben erfüllen selbstverständlich alle eingesetzten Busse. Dazu gehört auch die Barrierefreiheit. Die eingesetzten Busse sind Gelenkbusse oder (Überland)Linienbusse, die den BVG-Kriterien für Barrierefreiheit entsprechen. So sind etwa alle Fahrzeuge bis zur zweiten Tür mit einer Absenkfunktion ausgestattet, darüber hinaus aber auch mit einem Stellplatz für Rollstühle, Kinderwagen bzw. Rollatoren sowie einer Rampe für den Ein- und Ausstieg.

 

 

Die Firma Schröder Reisen wird sukzessiv die eingesetzten Fahrzeuge durch Neufahrzeuge ersetzen, die Umflottung wird bis voraussichtlich Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Fahrzeuge sind beim Hersteller bereits fix bestellt. Der Verkehrsvertrag sieht Übergangsfristen vor. Wir sind dazu in Abstimmung mit SenUMVK. […]“

 

Seitens der zuständigen Staatssekretärin der SenUMVK liegt dem Bezirksamt folgende Antwort vor:

 

„[…] Die Forderung kann ich nicht nur nachvollziehen, sondern teile sie vollständig. Da der Senat nicht vorab über entstandene Schwierigkeiten im Ausschreibungsverfahren oder daraus resultierenden Auswirkungen auf das Busangebot informiert wurde, hat Frau Senatorin Jarasch dazu von der BVG weitere Aufklärung und eine detaillierte Darstellung der Abhilfemaßnahmen und der entsprechenden Zeitpläne gefordert. Diese liegen allerdings noch nicht finalisiert vor. Daher werden zunächst die Fachpersonale fehlende automatisierte Anzeigen, Ansagen und Zwangskneeling kompensieren müssen. […]“

 

Hierzu gibt es folgende Ergänzung seitens der zuständigen Staatssekretärin der SenUMVK:

 

„[…] Die Forderung bleibt weiterhin nachvollziehbar und spiegelt auch die Ansicht der SenUMVK exakt wider.

 

Seit dem Leistungsbeginn der Subunternehmer im April 2022 wies die SenUMVK die BVG wiederholt auf die Missstände hin. Der aktuelle Leistungsumfang ist trotz erster von der BVG umgesetzter Maßnahmen weiterhin nicht befriedigend. Nach Angaben der BVG werden spätestens mit den voraussichtlich im 1. Quartal 2023 zur Verfügung stehenden Neufahrzeugen die vorgegebenen Leistungsstandards erfüllt. Für mich als Staatssekretärin für Mobilität ist jedoch klar, dass der gegenwärtige Zustand möglichst schnell beseitigt und der im Verkehrsvertrag vorgegebene Standard alsbald erreicht werden muss. Dies haben wir auch gegenüber der BVG unmissverständlich deutlich gemacht. Ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen keine konkreten Daten hinsichtlich der Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands der Verkehrsleistungen benennen kann. […]“

 

Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0351/XXI und Nr. 0363/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Uwe Brockhausen       Korinna Stephan

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0351/XXI   Zuverlässigen und ordnungsgemäßen Busverkehr in Reinickendorf unverzüglich sicherstellen.   BVV-Büro   Empfehlung per Dringlichkeit
0351/XXI-01   Zuverlässigen und ordnungsgemäßen Busverkehr in Reinickendorf unverzüglich sicherstellen.   Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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