Drucksache - 0521/XXI-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des in der Sitzung am 14.09.2022 von der Bezirksverordnetenversammlung angenommenen Beschlusses - Drucksache Nr. 0521/XXI:
„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
“Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Gelände der Urban Tech Republic ein Solarenergiecluster eingerichtet wird. Diese soll Raum bieten für Forschung, Entwicklung sowie Kooperation mit anderen Einrichtungen, u.a. aus der Hochschul- und Berufsausbildung“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und bei der Tegel Projekt GmbH für die Einrichtung eines Solarenergieclusters in der UTR geworben. Im Ergebnis der Prüfung teilte die Tegel Projekt GmbH mit:“ Technologien zur sauberen Energiegewinnung und klimaneutrale Energiesysteme stellen eines der sechs Kernthemen der URBAN TECH REPUBLIC als Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien dar. Daher ist die Einrichtung von Instituts- und Unternehmensstandorten für Forschung & Entwicklung im Bereich der Solarenergie hier nicht nur möglich, sondern liegt im erklärten Interesse des Projektes und bildet einen Schwerpunkt unserer vertrieblichen Aktivitäten.
Mit dem Einzug der Berliner Hochschule für Technik werden sich in wenigen Jahren 2.500 Studierende aus dem Umfeld urbaner Technologien am neuen Campus Berlin TXL ansiedeln, u.a. im Studiengang Erneuerbare Energien. Ziel der Hochschule ist es, hier Technik zur Optimierung von Infrastrukturen und Lebensbedingungen – unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und dem Einsatz regenerativer Energien – zu entwickeln. Wir sind stolz, dass wir bereits erste technologieorientierte Unternehmen, darunter eines aus dem Bereich grüner Wasserstoffproduktion, als Zwischennutzer der ehemaligen Fracht- und Werkstattgebäude ansiedeln konnten. Anfragen von F&E-Playern aus dem Solarsektor sind uns willkommen. Möglich sind derzeit Zwischennutzungen in (unsanierten) Bestandsgebäuden; mit Fertigstellung der Erschließungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden künftig auch Baugrundstücke zur Erbpacht sowie sanierte Büro- und Werkstattflächen zur Verfügung stehen.“
Ich bitte, die Drucksache Nr. 0521/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister
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