Drucksache - 0787/XXI
Sachverhalt:
Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen, insbesondere die verordnete Schließung während der Lockdowns, musste die Gastronomie in Reinickendorf teils starke Umsatzeinbußen hinnehmen. Die längerfristigen finanziellen Folgen der vergangenen zwei Jahre sind für viele Gastronomen heute noch gar nicht absehbar. Viele Betreiber in Reinickendorf haben ernstzunehmende existenzielle Sorgen. Die negativen Folgen der coronabedingten Beschränkungen ließen sich durch eine durch die Sondergenehmigung gestattete erweiterte Nutzung der Außenbereiche der Gastronomien weiterhin abmildern.
Unklar ist derzeit nämlich, wie sich im kommenden Winter 2022/23 die Corona-Situation auf die Gastronomie auswirken wird. Klar ist aber schon jetzt, dass viele Menschen aus Sorge vor einer Ansteckung den Aufenthalt mit einer größeren Ansammlung an Menschen im Innenbereich vermeiden. Nachdem in diesem Jahr bei einigen Gastronomen zunächst eine wirtschaftliche Erholung begonnen hat, sind diese nun durch die steigenden Preise, hohe Energiekosten und die wachsende Inflation erneut getroffen. Diese Faktoren werden sich auf auf das Konsumverhalten ihrer Kunden auswirken. Das Erfordernis, die Gastronomen in Reinickendorf in den kommenden Monaten mit aller Kraft zu unterstützen, liegt daher auf der Hand. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Sondergenehmigungen für erweiterte Schankvorgärten für die Gastronomie in Reinickendorf über den 31.12.2022 hinaus bis mindestens 31.12.2023 zu verlängern.
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