Drucksache - 0312/XXI-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.05.2022 - Drucksache Nr. 0312/XXI -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, mit dem für die Gaslaternen zuständigen Betreiber Kontakt aufzunehmen, um im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die durchgehende Beleuchtung ausfallender Lichtmasten in Frohnau wieder herzustellen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Stromnetz Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt vor:
„[…] Das Schreiben wurde zuständigkeitshalber an den Bereich BerlinLicht der Stromnetz Berlin GmbH weitergeleitet. Der Bereich BerlinLicht betreibt im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die öffentlichen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin.
Gegenwärtig befinden sich im Anlagenbestand des Landes Berlin ca. noch 23.000 Gasleuchten. Die Gasbeleuchtungsanlagen sind überaltert und damit sehr störanfällig.
Es besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, ausgefallenen (Gas-) Beleuchtungsanlagen über diverse Portale zu melden. Siehe hierzu Störungsmanagement öffentliche Beleuchtung - Stromnetz Berlin. Wir bemühen uns, die gemeldeten Störungen an den Beleuchtungsanlagen so schnell wie möglich zu beseitigen.
Bezüglich der angesprochenen tagleuchtenden Gasbeleuchtungsanlagen besteht folgender Hintergrund:
Bei etwa 1.400 Gasleuchten im Stadtgebiet ist aktuell der Schaltmechanismus nicht in Betrieb. Bei Wartungsarbeiten wurden Undichtigkeiten in der Laterne festgestellt. Um die Zeit bis zur Montage einer instandgesetzten Leuchte zu überbrücken, wird der Schaltmechanismus, also das automatische An- und Ausschalten je nach Tageszeit, außer Betrieb genommen. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung der Straße nach dem Berliner Straßengesetz in den Nachtstunden sichergestellt werden. Die Reparatur der Vielzahl defekter Leuchten ist langwierig, die Werkstattkapazitäten sind für diese veraltete Technik nicht ausreichend, die Materialbeschaffung ist seit Jahren schwierig. Priorität haben Standorte mit fehlenden und nicht in Betrieb befindlichen Gasleuchten, um an den Standorten schnellstmöglich der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung aller derzeit dauerbrennenden Leuchten mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
Weitere Hintergründe hierzu wurden auch kürzlich im Tagesspiegel zusammengefasst. Siehe hierzu E-Paper | Tagesspiegel
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0312/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Korinna Stephan Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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