Drucksache - 0755/XXI
Sachverhalt:
Das Tegeler Fließ, das sich durch weite Teile des Bezirks zieht, bildet Berlins größte zusammenhängende Natura-2000-Landschaft und bietet als Naturschutzgebiet Lebensraum für zahlreiche seltene und gefährdete Arten, deren Überleben von der Intaktheit des aquatischen Ökosystems abhängt. Hierzu zählen in etwa der Biber, der Fischotter, der Eisvogel, die Knoblauchkröte und der Moorfrosch. Die Moorböden des Tegeler Fließ´ dienen der Stadt überdies als klimaschutzrelevante Kohlenstoffspeicher und sind auch aus diesem Grund zu bewahren. Dieses landschaftlich reizvolle Naturschutzgebiet mit seiner interessanten Flora und Fauna ist seit einiger Zeit ein beliebtes touristisches Ausflugsziel, da man - insbesondere in dem Abschnitt zwischen Hermsdorf und Frohnau - spannende Einblicke in die urige Sumpflandschaft erhält. Das hohe Besucheraufkommen im Naturschutzgebiet und die klimatischen Veränderungen der letzten Jahre beschädigen das Ökosystem jedoch zunehmend. Aus diesem Grund muss das Bezirksamt Reinickendorf Maßnahmen ergreifen, um die innere Stabilität des Fließ´ zu bewahren. Die von der CDU-Fraktion Reinickendorf geforderten Hinweisschilder weisen die Besucherinnen und Besucher beim Betreten und Verlassen des Gebiets auf grundsätzliche Verhaltensregeln hin und sollen auf diesem Weg Vermüllung und rücksichtsloses Verhalten minimieren. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an den Zu- und Abgängen des Tegeler Fließ´ im Bezirk sukzessive Hinweisschilder zur Wahrung des Naturschutzgebiets aufzustellen, um die Besucherinnen und Besucher dafür zu sensibilisieren, umwelt- und naturschädliches Verhalten zu unterlassen. Das Aufstellen der Hinweisschilder sollte zwischen Hermsdorf und Lübars (Am Freibad) beginnen. Die Schilder sollen explizit darauf hinweisen, dass das Betreten des Fließ´ außerhalb der Wege, das Rauchen, das Hinterlassen von Müll und offenes Feuer verboten, sowie Hunde an der Leine zu führen sind. Zum Barriereabbau sollen die Schilder außerdem Piktogramme enthalten, welche die dargelegten Regeln grafisch untermalen. |
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