Drucksache - 0754/XXI
Sachverhalt:
Seit 10 Jahren gibt es die Initiative „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland, die von den Trägern UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. ins Leben gerufen worden ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert diese Gemeinschaftsinitiative. Knapp 50 Kommunen nehmen daran teil, darunter auch die Berliner Bezirke Pankow und Marzahn-Hellersdorf. Ca. die Hälfte der Kommunen haben auch das entsprechende Siegel erhalten.
„Eine Kinderfreundliche Kommune orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen“, heißt es auf der Webseite der Initiative (https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/, abgerufen am 20.08.2022). Es geht dabei um die stringente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Das Ziel ist, dass in den Kommunen Angebote, Strukturen, Planungen und Informationen im Sinne der Kinderrechte optimiert werden und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter werden.
Der gesamte Prozess zum Erhalt des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ ist mit einem standardisierten und in Teilen individuellem Programm für die einzelne Kommune gekoppelt. „Lessons Learned“ und „Best Practise“-Erfahrungen aus anderen Kommunen kommen in dem Programm zum Einsatz.
Dazu heißt es weiter auf der Webseite der Initiative: „Unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen entwickeln die Kommunen einen Aktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen, für den sie das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten.“
Für den Bezirk Reinickendorf wäre die Benennung als „Kinderfreundliche Kommune“ ein attraktiver Standortfaktor für Familien, Kinder und Jugendliche. Mit der Erfüllung der Siegelbedingungen wäre Reinickendorf der erste Bezirk Berlins, der dieses Siegel erhalten würde und würde damit auch eine Vorreiterrolle im Land Berlin für die Umsetzung von Kinderrechten einnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich an der deutschlandweiten Initiative „Kinderfreundliche Kommunen“ zu beteiligen und seinen Beitrag zur Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zum Erlangen des Titels zu leisten und auch den Erhalt des Siegels anzustreben.
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