Drucksache - 0112/XXI-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 06.04.2022 - Drucksache Nr. 0112/XXI -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Bereich der Greenwichpromenade in Tegel die modernisierten Elektroleuchten mit Lichtquellen ausgestattet werden, die eine Lichtfarbe erzeugen, die mit dem traditionellen Licht der historischen Laternen zumindest vergleichbar ist. Idealerweise sollten die Leuchtmittel amberfarbenes Licht erzeugen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) um Stellungnahme gebeten. Seitens der zuständigen Staatssekretärin der SenUMVK liegt folgende Antwort vor:
„[…] Die Leuchten der Greenwichpromenade stehen in einer Grünanlage und werden von meinem für die öffentliche Beleuchtung zuständigen Bereich betrieben. Aufgrund von Defekten an Leuchten mussten drei Leuchten ersetzt werden. Zum Einsatz kam eine formgleiche LED-Leuchte mit einem LED-Modul in der Lichtfarbe von 3.000 Kelvin.
Die Lichtfarbe ist im Lichtkonzept von Berlin vorgegeben und für die Maßnahmen der Modernisierung von Beleuchtungsanlagen bindend. Leuchten werden in der Regel seit Veröffentlichung des Lichtkonzeptes mit einer Lichtfarbe von 3.000 Kelvin beschafft, im Übrigen ist es die vom Bundesamt für Naturschutz empfohlene Lichtfarbe für die Straßenbeleuchtung. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0112/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Korinna StephanStellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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