Drucksache - 0402/XXI  

 
 
Betreff: Hinweis auf das Verbot des Fütterns von Wildtieren in Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Schönebeck, Felix / Schulz, Marvin - CDU-Fraktion 
Drucksache-Art: Ersuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
11.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Natur Beratung
01.06.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Natur vertagt   
07.09.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.10.2022    12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf (Sitzung abgesagt!!)      
09.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:

 

Die negativen Folgen des Fütterns von Wildtieren, speziell von Enten, Gänsen und Schwänen, liegen auf der Hand. Die Tiere finden auch ohne Fütterung durch den Menschen ausreichend natürliche Nahrung. Sie verlieren durch das Füttern die Scheu vor den Menschen. Brot und ähnliche nicht artgerechte Nahrung sind für Tiere ungesund und haben langfristig gesundheitliche Negativfolgen. Die Tiere werden dadurch oft krank (Verfettung). Der Nahrungsüberfluss führt zu einer problematischen Überpopulation. Die verbleibenden Reste des Futters können andere Tiere, wie Ratten, anlocken.

 

Futterreste, die in den See gelangen, verunreinigen das Wasser, dadurch kommt es vermehr zu Algenbildung. Zur Zersetzung des Futters wird dem Gewässer sehr viel wichtiger Sauerstoff entzogen. Es kann auch zu einer erhöhten Entwicklung von Bakterien kommen, die ein auch für Menschen tödliches Toxin entwickeln. 

 

In § 34 Abs. 4 LJagdG Berlin ist geregelt, dass die Fütterung von Wildtieren in Berlin grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme stellt lediglich die Wildtierfütterung in Notzeiten dar. Eine solche Futternot ist in Berlin nicht gegeben. Im Gegenteil: Die Tiere finden in der Natur ausreichend Futter und können auch einen temporären Futtermangel längere Zeit problemlos überstehen.

 

Wildtiere, auch als "Wild" bezeichnet, sind wild lebende, herrenlose, also in keinerlei Eigentum stehende, Tiere (vgl. § 960 Abs. 1 S. 1 BGB, § 292 Abs. 1 StGB). Wildtiere sind demnach Tiere, die sich der Beherrschung durch den Menschen entziehen (Baur/Stürner: Sachenrecht. 18. Auflage. München 2019, § 53 Rn. 68, S. 733). Dies trifft auf Enten, Schwäne und Gänse zu.

 

In einem Informationsblatt der Senatsverwaltung für Umwelt ist die Rede von "jagdbaren Tieren". Darunter fallen die in § 2 Bundesjagdgesetz aufgeführten Tierarten (Haarwild und Federwild). In § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind u.a. Wildtauben, Wildgänse, Wildenten, Bläßhühner und Haubentaucher ausdrücklich aufgeführt.

 

Gem. § 50 Abs. 1 Nr. 9 stellt die Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 50 Abs. 3 mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden kann.

 

Auch auf der Seite www.berlin.de des Senats wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entenfüttern in Berlin verboten ist (https://www.berlin.de/special/haustiere/3907277-2840263-enten-fuettern-schadet-tieren-und-gewaes.html).

 

Darauf sollten auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher in Reinickendorf unmissverständlich und prägnant mittels entsprechender Beschilderung hingewiesen werden. Viele Menschen wissen zum einen nicht, dass das Füttern schädlich für die Tiere ist, zum anderen auch nicht, dass sie teils hohe Strafen erwarten. Die derzeit bspw. an der Greenwichpromenade installierten Schilder waren ein erster Anfang zur Aufklärung, haben aber noch nicht den gewünschten Effekt erzielt. 

ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an Orten in Reinickendorf, wo das verbotene Füttern von Wildtieren verstärkt festzustellen ist, durch entsprechende mehrsprachige Beschilderung auf die schädlichen Folgen und das gesetzliche Fütterungsverbot hinzuweisen. Dabei soll der Schwerpunkt vor allem auf dem Füttern von Enten, Gänsen und Schwänen an Reinickendorfer Seen liegen. Die Schilder sollen bspw. Hinweise auf deutsch, englisch, russisch, türkisch und arabisch enthalten.

Stammbaum:
0402/XXI   Hinweis auf das Verbot des Fütterns von Wildtieren in Reinickendorf   BVV-Büro   Ersuchen
0402/XXI-01   Hinweis auf das Verbot des Fütterns von Wildtieren in Reinickendorf   Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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