Drucksache - 0247/XXI-01  

 
 
Betreff: Sektorale Bebauungspläne
Status:öffentlichBezüglich:
0247/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Kleine Anfrage - Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Köppen,

 

der Bezirksverordnete Felix Lederle (Die Linke) hat gem. § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

 

„Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hält das Bezirksamt die Anwendung des neuen §9 Absatz 2d BauGB (sektorale B-Pläne) für sinnvoll, um bei Neubau auf privaten Flächen bezahlbaren Wohnraum zu erzwingen und damit dem Wohnraumbedarf nach belegungs- und preisgebundenen Wohnungen zur Geltung zu verhelfen?

 

  1. Welche Vorüberlegungen bzw. Planungen zur Anwendung sektoraler B-Pläne gibt es bereits, dies angesichts der Tatsache, dass das Verfahren zur Aufstellung eines sektoralen B-Plans bis zum 31.12.2024 eingeleitet sein muss, da die neue Regelung temporär begrenzt ist?

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Flächen qualifiziert, für die ein sektoraler B-Plan sinnvoll wäre?

 

  1. Gibt es bereits Aufstellungsbeschlüsse für sektorale B-Pläne?

 

  1. Hält das Bezirksamt es für sinnvoll, eine stadtplanerische Studie zum Thema in Auftrag zu geben, um Flächen für sektorale B-Pläne zu qualifizieren?

 

  1. Welche Hilfestellung erhält der Bezirk von der zuständigen Senatsverwaltung, um möglichst zeitnah das neue Instrument anzuwenden?“

 

Antwort zu 1. – 6.:

 

Der § 9 Abs. 2 d Baugesetzbuch (BauGB) bezieht sich auf Flächen, die planungsrechtlich nach § 34 beurteilt werden. In Reinickendorf gilt nach wie vor der Baunutzungsplan. Es sei denn, dieser ist durch qualifizierte Bebauungspläne abgelöst worden. Dies bedeutet, dass im Wesentlichen alle Grundstücke nach § 30 BauGB planungsrechtlich beurteilt werden. Ausnahmen sind Bahnflächen, wenn diese aus der Planfeststellung entlassen worden sind und das Märkische Viertel. Im Märkischen Viertel wurde für die Grundstücke, die nicht durch Bebauungspläne geregelt sind, der Baunutzungsplan als obsolet erklärt.

 

Im Märkischen Viertel hat die Gesobau bereits Wohnungsbau im größeren Umfang errichtet (Theodor Quartier) und strebt dies auch an anderen Standorten an. Ein Zwang muss deshalb nicht erfolgen.

 

Aus dem oben Genannten wird deutlich, dass der § 9 Abs. 2 d BauGB in Reinickendorf nicht zur Anwendung kommen wird, so dass die weiterreichenden Fragen der Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden können.

 

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Felix Lederle weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner      Korinna Stephan

Stellv. Bezirksbürgermeisterin     Bezirksstadträtin

Stammbaum:
0247/XXI   Sektorale Bebauungspläne   BVV-Büro   Kleine Anfrage
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