Drucksache - 0305/XXI
Sachverhalt:
Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen, insbesondere die verordnete Schließung während der Lockdowns, musste die Gastronomie in Reinickendorf teils starke Umsatzeinbußen hinnehmen. Die längerfristigen finanziellen Folgen der vergangenen zwei Jahre sind für viele Gastronomen heute noch gar nicht absehbar. Viele Betreiber in Reinickendorf haben ernstzunehmende existenzielle Sorgen. Die negativen Folgen der coronabedingten Beschränkungen ließen sich durch eine durch Sondergenehmigung gestattete erweiterte Nutzung der Außenbereiche der Gastronomien zumindest abmildern. Nun wurde bei zahlreichen Gastronomen eine Verlängerung dieser Genehmigungen nur bis zum 31.06.2022 zugestanden. Damit endet die Möglichkeit der Nutzung ausgerechnet kurz nach dem Sommerbeginn und noch vor den Schulferien in Berlin. Dabei ist das Sommergeschäft für viele jetzt besonders wichtig. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass es keine Garantie dafür geben kann, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr erneute Beschränkungen geben könnte. Aus diesem Grund sollten die Genehmigungen durch das SGA V 55 zumindest bis Jahresende 2022 verlängert werden. Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Sondergenehmigungen für erweiterte Schankvorgärten für die Gastronomie in Reinickendorf bis mindestens 31.12.2022 zu verlängern. |
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