Auszug - Bebauungsplan XX-286 für Teilflächen der Grundstücke Berliner Straße 19, 26, 27 und 35 sowie für einen Abschnitt der Berliner Straße und der Straße Am Borsigturm sowie Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XX-286
Herr Brockhausen fragt nach, was mit
einer ungenügenden Auslegungszeit gemeint sei. Herr Helmuth-Paland erklärt hierzu, dass normaler Weise eine Auslegungszeit von 1 Monat vorgegeben ist. Durch die Tarifveränderungen von 40 Arbeitsstunden auf 38,5 Stunden pro Woche ergab sich eine dementsprechende Verringerung der Auslegungszeit. Weitere Fragen zu dieser Vorlage werden ausführlich von Herrn BzStR Dr. Wegner und Herrn Helmuth-Paland beantwortet. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder
des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Vorlage zur Beschlussfassung
– Drucksache Nr. 1363/XVII – anzunehmen. |
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