Auszug - Vorstellung des Entwurfes zum Haushalt 2024/2025 der Abteilung Jugend  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Ewers stellt die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes der Abteilung Jugend und Familie vor. In 2024 hat der Haushalt ein Volumen in Höhe von 263 Mio. und in 2025 von 265 Mio. Euro. Für 2024 muss die Abteilung Pauschale Minderausgaben (PMA) in einem Volumen von 451 Tsd. und für 2025 von 540 Tsd. Euro erbringen. Alle freiwilligen sozialen Leistungen können sichergestellt werden. Darüber hinaus kommt es zu keinen großen Veränderungen im Haushaltsplan. Schwerpunkt bleibt weiterhin der Kinderschutz.

 

In der sich anschließenden Aussprache werden u.a. verschiedene Fragestellungen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Positionen im Haushaltsplanentwurf sowie zu Kosten- und Leistungsrechnung und Budgetierung erörtert. Darüber hinaus wird eine Intensivierung und finanzielle Stärkung der Angebote im Bereich der Familienförderung im Kontext des Familienfördergesetzes sowie in Abgrenzung zur Jugendarbeit thematisiert.

 

Vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Personalausstattung im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) im Kontext von Kinderschutz bringt Herr Valentin für die SPD-Fraktion einen Initiativantrag mit nachfolgendem Wortlaut in die Sitzung ein:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

dass der Abteilung Jugend und Familie zur Sicherstellung des Kinderschutzes, die nach dem „RSD-Klienten-Modell 2022“ fehlenden 3 VZÄ (Sozialarbeiter/innen) und 4 Verwaltungsstellen zur Entlastung der Sozialarbeiter/innen in den Regionen, zur Verfügung gestellt werden.

 

Die sich anschließende Diskussion beschreibt im Wesentlichen zwei Positionen: Einerseits wird der besondere Fokus des Jugendhilfeausschusses auf die Bedarfslagen von jungen Menschen und Familien auch hinsichtlich der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben des Jugendamtes im Kinderschutz hervorgehoben, was u.a. mit einer auskömmlichen Personalausstattung einhergeht. Andererseits wird darauf verwiesen, dass natürlich auch die Personalausstattung anderer Abteilungen im Blick behalten werden muss und die Debatte darüber nicht im Jugendhilfe- sondern im Haushaltsausschuss geführt werden sollte.

 

Über den Antrag wird mit folgendem Ergebnis abgestimmt:

dafür: 8  dagegen: 5  Enthaltungen: 1

 

Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen.

 

Aus der AG 78 zur Familienbildung und –förderung stellen Frau Keppel und Frau Reuter die Schwierigkeiten mit dem Instrument der Zuwendungen dar und tragen ihre diesbezüglichen Wünsche vor: Verlängerung der Bewilligungszeiträume und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts.

Beschluss

 

 
 

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