Auszug - Stärkung von nichtdeutschen Erstsprachen (Muttersprachen) in der Kita (Vorlage zur Kenntnisnahme)  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 6.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.05.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 08.05.2023, 17:00 Uhr, Raum 338
0020/XXI-01 Stärkung von nichtdeutschen Erstsprachen (Muttersprachen) in der Kita
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0020/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie und Gesundheit 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie und Gesundheit 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.06.2022

- Drucksache Nr. 0020/XXI -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür

einzusetzen, dass Kinder nichtdeutscher Erstsprache in der Kindertageseinrichtung in ihren jeweiligen Erstsprachen verstärkt gefördert werden. Das Angebot sollte stetig ausgebaut werden.

Vorrangig zu berücksichtigen sind Kinder mit arabischer oder polnischer sowie türkischer

Muttersprache. Die Förderung sollte schrittweise auf andere Sprachen ausgeweitet

werden. Bezirkliche Migrant*innenorganisationen und Elternvertreter*innen sollen nach Möglichkeit in die Konzeption einbezogen werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Der zuständige Staatssekretär teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„Der Senat unterstützt grundsätzlich die Förderung der Mehrsprachigkeit und somit auch der arabischen, polnischen und türkischen Sprache im frühkindlichen Alter. In allen Kindertageseinrichtungen wird die Sprachenvielfalt der Kinder als Ressource und gleichzeitig als Ziel in Bildungsprozessen betrachtet (Berliner Bildungsprogramm, S. 102). Somit wird u.a. sichergestellt, dass gemäß § 1 (2) Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) die individuellen Bedürfnisse und das jeweilige Lebensumfeldes Kindes und seiner Familie bei der Förderung berücksichtigt werden.

 

Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass der vorschulische Bildungsauftrag im Bereich der sprachlichen Entwicklung in Kindertageseinrichtungen hauptsächlich in der Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache liegt. Dies trägt zum Bildungserfolg und mehr Chancengleichheit bei und ist ebenfalls im §1 (2) KitaFöG verbindlich geregelt.

 

Eine intensivere Förderung von nichtdeutschen Erstsprachen erfolgt in Kindetageseinrichtungen, die eine bilinguale Ausrichtung haben. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant gemeinsam mit den Bezirken den Bedarf am Plätzen für Kindertagesstätten im Land Berlin- gleichwohl finden hier keine konzeptspezifischen Planungen oder Festlegungen statt.

 

Die Träger von Kindertageseinrichtungen planen neue Einrichtungen und entscheiden selbst über eine spezielle pädagogische Ausrichtung oder Schwerpunkte, wie z.B. ein bilinguales Konzept (Trägerverantwortung). Somit hat die Senatsverwaltung keinen Einfluss auf die Ausweitung des Angebots bilingualer Kitas unter dem Dach der freien Trägerschaft, weder allgemeine noch spezifisch für die arabische, polnische oder türkische Sprache.

 

Hinzu kommt, dass viele Berliner Kinder einen besonderen Förderbedarf an sprachlicher Förderung der deutschen Sprache haben. Der Anteil der Kinder mit erfasstem Sprachförderbedarf im Jahr 2021 lag bei 20,34 %. Gute Kompetenzen in der deutschen Sprache sind aber für den weiteren Bildungsverlauf sowie für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidend. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in erster Linie dazu verpflichtet, die Kindertageseinrichtungen und die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Aufgabe der sprachlichen Bildung für die deutsche Sprache zu unterstützen und konzentriert die Ressourcen darauf.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0020/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Uwe Brockhausen       Alexander Ewers

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

Kenntnisnahme

 
 

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