Auszug - Aufhebung der Radwegnutzungspflicht
Herr BzStR Dr. Wegner teilt hierzu
mit, dass es zu dem Empfehlungstext bereits einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht
Berlin gegeben hat. Laut Beschluss desselben vom September 2002 sprechen
“... die besonderen Umstände der hier in Rede stehenden Verkehrssituation
durchaus dafür, dass eine Radwegbenutzungspflicht hier geboten sein
könnte.” (Zitat aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom
September 2002). Demzufolge ist bereits jetzt sicher prognostizierbar, dass
eine solche Empfehlung seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden
wird. Daraufhin erklärt Frau Weller-Bechtold
seitens der antragstellenden Fraktion die Drucksache für zurückgezogen. |
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