Auszug - Aktueller Stand der Einbürgerungsverfahren (Dauer des Verfahrens Wartezeiten, Antragsrückstau..) und Terminierung von Einbürgerungsfeierlichkeiten 2022 (SPD-Fraktion)
Gerald Walk (SPD): Es gibt aktuell einen Antragsrückstau von 1800 beim Einbürgerungsverfahren. Wie ist der Stand? Wie kann der Rückstau abgearbeitet werden?
BzStR’in Emine Demirbüken-Wegner (BA): Die betroffenen Mitarbeiter wurden aus dem Lagezentrum zurückgeholt. Aktuell wird eruiert, wie die Anzahl gesenkt werden kann. Der Mitarbeiter Herr Haverkamp hat sich mit der Einbürgerungsleiterin Zusammengesetzt, um eine Strategie zu erarbeiten. Es soll ein Konstrukt entstehen, in welchem als erster Schritt die Fälle genau unter die Lupe genommen werden und nach „glatten“ Fällen (d. h. der Mensch ist in Deutschland aufgewachsen, hat eine deutsche Schule besucht, steht in Arbeit etc.) sowie problematischen Fällen kategorisiert werden soll. Dieses Thema stellt einen Schwerpunkt im BA dar. Eine Einbürgerungsfeier wird stattfinden, sobald dem Rückstau begegnet werden konnte, d. h. circa Anfang 2023.
Gilbert Collé (SPD): Er begrüßt die Anpassung und Änderung von Abläufen und Strukturen sowie dass vorhandenes Personal wieder eingesetzt wird, bevor neues Personal eingestellt wird. Bittet um Bericht bei neuen Sachständen bzw. Erkenntnissen.
Dieter Schramm (FDP): Gibt es Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung? Er schätzt nach Selbstberechnung eine Dauer der Abarbeitung von 11 Jahren fest.
Sebastian Maack (AfD): Eine neue Stelle wird für diese Anzahl nicht ausreichend sein. Vorschlag, ein Planmengenverfahren durchzuführen.
Gerald Walk (SPD): Neue Stellen können nur bei ausreichend Budget geschaffen werden. Aktuell arbeiten laut Organigramm neun Personen in dem Zuständigkeitsbereich.
BzStR’in Emine Demirbüken-Wegner (BA): Abläufe und Strukturen werden geändert. Eine neue Personalstelle bedeutet einen Mehrwert für diesen Zuständigkeitsbereich. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beanspruchen Zeit in der Prüfung. Wegen Krankheit, Vaterschaft und Abordnung waren viele Mitarbeiter nicht da, d. h. dadurch waren sieben von neun Mitarbeiter abwesend. Senat für Finanzen führt kein Planmengenverfahren durch.
Dieter Schramm (FDP): Es muss herausgefunden werden, wie viele Stunden netto an einem Antrag gearbeitet werden muss.
Sebastian Maack (AfD): Der Zuständigkeitsbereich ist systematisch unterfinanziert. Planmengenverfahren ist für genau solchen Fall geschaffen und geeignet.
Gerald Walk (SPD): Die Bezirk Mitte und Neukölln haben eine dreifache Menge von Anträgen zu bewerkstelligen und haben in Hochzeiten 400 - 500 Einbürgerungen bei vier Einbürgerungsfeierlichkeiten im Jahr. Wohingegen in RDF Einbürgerungsfeiern lediglich mit jeweils 30 Personen stattfinden. Sofern der Haushalt es hergibt, setzt er sich für die Schaffung einer weiteren Personalstelle ein.
BzStR’in Emine Demirbüken-Wegner (BA): In anderen Bezirken wird die Wirtschaftlichkeit anhand der Gesetze nicht so restriktiv überprüft wie in Reinickendorf. Jeder Fall stellt eine Einzelfallprüfung dar. Die eingereichten Unterlagen sind oftmals unvollständig oder werden in mehreren Etappen eingereicht. Teilweise werden falsche Angaben gemacht, die einer Korrektur bedürfen. Die Senatsverwaltung für Inneres plant, eine grobe berlinweite Statistik zu Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres aufzustellen.
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