Auszug - Spende der Aufwandsentschädigung an bedürftige Reinickendorfer Einrichtungen
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Unsere 55 BVV-Abgeordneten sollen zusammen jeden Monat ca. 55.000, bedingungslose und steuerfreie Euros für ihre Aufwendungen für das Ehrenamt des BVV-Abgeordneten erhalten. 55.000€ x 12 sind im Jahr 660.000€ Ehrenamtspauschale.
Gibt es verwaltugsrechtliche Bestimmungen dagegen, dass unsere BVV-Abgeordneten gemeinsam solidarische Zeichen setzen dürfen und einen Teil ihres ehrenamtlichen gemeinsamen Jahreseinkommen von ca. 660.000€, fragilen Reinickendorfer Einrichtungen, wie z.B. der Jugendfarm Lübars zukommen lassen, die ihre Tiere abgeben mussten, weil Geld für Futter und Tierärzte fehlte oder auch Viola/ Gewalt gegen Frauen, die mit weit weniger im gesamten Jahr auskommen müssen, als mit 55.000€?
Nachfrage:
Wie erfahren die Reinickendorfer, die nicht „online“ sind, von dem Engagement der Bezirksverordneten, sich für die Belange ihrer Mitbürger einzusetzen?
Beantwortung: Herr BzBm Brockhausen |
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