Auszug - Spende der Aufwandsentschädigung an bedürftige Reinickendorfer Einrichtungen  

 
 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 09.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, dem 07.02.2022, 17 Uhr, Zoom Videokonferenz
0163/XXI Spende der Aufwandsentschädigung an bedürftige Reinickendorfer Einrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Ilsemann, Sylvia 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Unsere 55 BVV-Abgeordneten sollen zusammen jeden Monat ca. 55.000, bedingungslose und steuerfreie Euros für ihre Aufwendungen für das Ehrenamt des BVV-Abgeordneten erhalten.

55.000€ x 12 sind im Jahr 660.000€ Ehrenamtspauschale.

 

Gibt es verwaltugsrechtliche Bestimmungen dagegen, dass unsere BVV-Abgeordneten gemeinsam solidarische Zeichen setzen dürfen und einen Teil ihres ehrenamtlichen gemeinsamen Jahreseinkommen von ca. 660.000€, fragilen Reinickendorfer Einrichtungen, wie z.B. der Jugendfarm Lübars zukommen lassen, die ihre Tiere abgeben mussten, weil Geld für Futter und Tierärzte fehlte oder auch Viola/ Gewalt gegen Frauen, die mit weit weniger im gesamten Jahr auskommen müssen, als mit 55.000€?

 

Nachfrage:

 

Wie erfahren die Reinickendorfer, die nicht „online“ sind, von dem Engagement der Bezirksverordneten, sich für die Belange ihrer Mitbürger einzusetzen?

 

Beantwortung: Herr BzBm Brockhausen

 
 

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