Auszug - Keine Umbenennung der BVG-Bushaltestelle "Jugendherberge" an der Ernst-Reuter Jugendherberge  

 
 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.17
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 10.02.2020, 17 Uhr, Raum 338
2296/XX-01 Keine Umbenennung der BVG-Bushaltestelle "Jugendherberge" an der Ernst-Reuter Jugendherberge
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
2296/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.11.2019      - Drucksache Nr. 2296/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit der BVG zu verständigen, die geplante Umbenennung der Haltestelle „Jugendherberge“ in „Dohnensteig“ zurückzunehmen. Die Jugendherberge trägt den Namen Ernst-Reuter und zu Ehren des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, es bedarf hier keiner Umbenennung.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt vor:

 

[…] Die Haltestelle Jugendherberge wird zum 15. Dezember in Dohnensteig umbenannt. Der Hintergrund ist, dass die allgemeinen Grundsätze der BVG in Bezug auf Haltestellenbenennungen auf diese Haltestelle nicht zutreffend sind. Dies sind insbesondere folgende Aspekte:

 

  • Haltestellennamen sollen so kurz, prägnant und präzise wie möglich sein und eine deutliche räumliche Zuordnung in Berlin ermöglichen.
  • Die Benennung soll neutral und allgemeingültig sein und nicht auf private Einrichtungen ausgerichtet werden.
  • Es sollen keine spezifischen Zielgruppen bei Benennungen bevorzugt behandelt werden, daher werden für die Allgemeinheit relevante Namen vergeben.
  • Namensgeber für Haltestellen:
  • Öffentliche und dauerhaft zugängliche Einrichtung.
  • Landmarken wie Gewässer und Parks.
  • Plätze oder Abzweigende Straßen.
  • Straßenkreuzungen.

 

Historisch sind viele Haltestellennamen gewachsen, die diesen Grundsätzen nicht folgen und insbesondere die Fahrgastinformation vor Herausforderungen gestellt haben. Aus diesem Grund wurden Haltestellen in den vergangenen Jahren umbenannt, die eher zu Verwirrung als zu einer sachlichen räumlichen Einordnung geführt haben z.B. Hauptstraße, Feierabendheim, Jugendclubheim, Ingenieurbaubetrieb, Jugendzentrum u.v.w.

 

Die Bezeichnung „Jugendherberge“ ist zu allgemein und nicht mit unseren BVG-Grundsätzen vereinbar. Im Berliner Stadtraum gibt es derzeit vier Jugendherbergen, die sich über die Stadt verteilen. Durch Umbenennungen versuchen wir immer aus Sicht der Allgemeinheit und größten Kundengruppe vorzunehmen. Aus unserer Sicht sind dies bei dieser Haltestelle die knapp 17.000 Anlieger von Hermsdorf und nicht potenzielle Übernachtungsgäste für 111 Betten.

 

 

Wir haben die Jugendherberge im Vorfeld kontaktiert, um diese über die Umbenennung zu informieren. Nach einem Telefonat mit dem dortigen Marketingbereich, haben wir die Umbenennung erläutert und sie wurde zur Kenntnis genommen. […]“

 

Das Bezirksamt bedauert die Entscheidung der BVG und hat deshalb erneut mit der BVG Kontakt aufgenommen. Im Ergebnis kann nun mitgeteilt werden, dass bei der Fahrplanabfrage das Suchwort „Jugendherberge“ erhalten bleibt:

 

[…] Wenn man die Suche ab „Jugendherberge Ernst Reuter“ startet, dann wird dieser Begriff automatisch durch Dohnensteig ersetzt.

Diesen Alias-Namen können wir dauerhaft drin lassen und das sollte zusammen mit der Darstellung der Jugendherberge an sich in den Karten in allen Anwendungsfällen genügen.

 

Beim 5. Buchstaben „Ernst“ kommt die Jugendherberge:

 

Beim 7. Buchstaben „Jugendh“ kommt die Jugendherberge:

 

Dohnensteig kommt sofort, weil der Namenbestandteil „Doh“ selten ist:

 

So ist also in jedem Fall die Jugendherberge zu finden.

Die Benennung „Forststr.“ Ist leider nicht möglich, da es bereits eine solche Haltestelle gibt. […]“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2296/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen