Auszug - Plastikmüll  

 
 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 10.02.2020, 17 Uhr, Raum 338
1995/XX-01 Plastikmüll
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1995/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.12.2019 Drucksache Nr. 1995/XX -:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, wie es zukünftig bei bezirkseigenen und bezirklich genehmigungspflichtigen Veranstaltungen Plastikmüll vermeiden will.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich bereits mit der Thematik beschäftigt und am 26.11.2019 nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt beschließt, dass ab 01.01.2020 alle Abteilungen des Bezirksamtes Reinickendorf, die Veranstaltungen genehmigen, initiieren oder organisieren, gehalten sind, nur unter folgenden Auflagen Veranstaltungsgenehmigungen zu erteilen bzw. Veranstaltungen selbst zu initiieren oder durchzuführen:

 

  1. Die Verwendung von Einweg-Plastikgeschirr und -besteck wird nicht gestattet.
  2. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Mehrwegtrinkgefäße verwendet werden. Die Nutzung eines Pfand-Leihsystems ist möglich. Getränke dürfen weder aus Einwegflaschen und -behältnissen noch aus Dosen ausgeschenkt werden. Zapfanlagen sind nur mit Mehrweggetränkebehältnissen (z.B. Fässern) zu betreiben. Die Abgabe von Portionspackungen für z.B. Kaffeesahne, Ketchup, Senf ist nicht zulässig.
  3. Die Veranstalterin / der Veranstalter sorgt für eine weitgehende Abfallvermeidung und für das Aufstellen von Abfallinseln für die getrennte Abfallsammlung und ist für die korrekte Entsorgung verantwortlich. …]“

 

Ich bitte, die Drucksache 1995/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer  

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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