Auszug - 19:00 Uhr - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Herr BzStR Maack Kapitel 3350 - Geschäftsbereich 5 Kapitel 3400 - Ordnung im öffentlichen Raum Kapitel 3500 - Bürgerdienste, Bürgerämter und Wahlen Kapitel 3501 - Standesamt und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Kapitel 3502 - Wohnungswesen
Die Fragen der Ausschussmitglieder werden pro Kapitel und Titel beantwortet:
Kapitel 3350 - Geschäftsbereich 5
Keine Fragen
Kapitel 3400 - Ordnung im öffentlichen Raum
Titel 111 05 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
- seit 01.05.2018 werden ein Teil der Beträge in dem Kapitel 3800 auf dem Titel 111 05 verbucht - Ist 31.07.2019: 115.967 €
Titel 111 52 Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften
- Ist 31.07.2019: 40.400 €
Titel 112 01 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder
- Ist 31.07.2019: 684.367 €
Titel 442 01 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
- Erhöhung der Summe aufgrund fünf zusätzlicher Stellen
Titel 540 10 Dienstleistungen
- hier enthalten sind rückwirkende Wetterinformationen für die Erstellung von Rechnungen
Titel 540 12 Ersatzvornahmen
- Ist 2018 fehlt aufgrund fehlender Kosten in diesem Jahr, Ansätze müssen jedoch für jedes Haushaltsjahr aufgeführt werden - Ist 31.07.2019: 4.030 €
Kapitel 3500 - Bürgerdienste, Bürgerämter und Wahlen
Titel 112 01 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder
- Ist 31.07.2019: 81.088 €
Titel 525 01 Aus- und Fortbildung
- Ist 31.07.2019: 497 €
Kapitel 3501 - Standesamt und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
allgemein
aktuelle Wartezeiten z.B. bei Sterbeurkunden betragen wenige Tage bis max. 2 Wochen, wo Unterlagen angefordert werden müssen, seit März 2017 Verringerung der Bearbeitungszeiten
Kapitel 3502 - Wohnungswesen
Titel 119 34 Rückzahlungen überzahlter Beträge
- Ist 31.07.2019: 66.454 € - Erhöhung aufgrund einer Gesetzesänderung in 2020
Titel 540 10 Dienstleistungen
- Ist 31.07.2019: 14.500 € - Kosten über den Ansatz hinaus werden in der auftragsweisen Bewirtschaftung von einem Titel der Senatsverwaltung entnommen
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