Auszug - Spielstraße in der Mittelbruchzeile  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.27
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
1208/XX-01 Spielstraße in der Mittelbruchzeile
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1208/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.02.2019      - Drucksache Nr. 1208/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in der Mittelbruchzeile die Verkehrszeichen 325.1 zur Kennzeichnung der „verkehrsberuhigten Zone“ zu Gunsten von größeren Varianten des Schildes ausgetauscht werden können, damit Autofahrer, die mit relativ hohem Tempo aus der Residenzstraße kommen, stärker auf die neue Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden.

 

Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Sichtachse der Autofahrer auf die Verkehrsschilder am Eingang der Straße verbessert werden kann, da das rechte Schild zu Beginn der „Spielstraße“ optisch lange von einem Haus verdeckt wird und erst im letzten Moment für Autofahrer zu erkennen ist.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Der mangelnden Erkennbarkeit der rechtsseitig angebrachten Beschilderung zur Kennzeichnung des Beginns eines verkehrsberuhigten Bereiches wurde bereits im Juli 2015 dahingehend Rechnung getragen, als dass auch linksseitig eine Beschilderung angeordnet und angebracht wurde. Auf dem beigefügten Foto – aufgenommen am 04.04.2019 am Beginn der Mittelbruchzeile mit Blickwinkel eines Fahrzeugführers – ist deutlich zu erkennen, dass die Sichtbarkeit des Verkehrszeichens 325.1 StVO gegeben ist.

 

Die Größe von Verkehrszeichen richtet sich nach der am Aufstellort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in der Mittelbruchzeile beträgt sie 30 km/h) und ist in den bundesgesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (hier: Randnummer 15 der Verwaltungsvorschriften zu §§ 39-43 StVO) festgelegt. Von daher darf eine Bezirksverwaltung hiervon nicht abweichen. Darüber hinaus hat die Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Behörde der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung Regelpläne als verbindliche Grundlage für die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen herausgegeben.

 

Der betreffende Regelplan für die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb einer Tempo 30-Zone ist beigefügt.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1208/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 


 

 
 

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