Auszug - Beflaggung öffentlicher Plätze dazu: Berichterstattung des Bezirksamtes
Herr Balzer gibt bekannt, dass die Installation eines zusätzlichen Flaggenmastes ca. 1.000 € an Kosten verursache. Die Flaggenverordnung sehe keine Flagge Reinickendorfs auf offiziellen Plätzen, wie z.B. vor dem Rathaus vor. Entsprechend seien die Chancen, dass die Senatsinnenverwaltung eine solche Beflaggung genehmigen werde. Zudem sehe diese Verordnung vor, dass bei drei vorhandenen Masten auf öffentlichen Plätzen neben der Flagge Deutschlands und Berlins auch die Europas gehisst werden müsse.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf zu beschließen, dass - ergänzend zum Antrag - eine zusätzliche europäische Beflaggung im Bereich der Greenwichpromenade vollzogen wird. Außerdem sollen öffentliche Gebäude künftig stets mit drei Masten ausgestattet werden, um dort eine Europafahne hissen zu können. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Beflaggung im Bereich öffentlicher Plätze - am Beispiel Flaggenmaste am Tegeler Hafen - immer auch die Europafahne zu hissen, z. B. durch die Errichtung jeweils eines weiteren Fahnenmastes.
in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Beflaggung im Bereich der Greenwichpromenade und des Tegeler Hafens immer auch die Europafahne zu hissen, z. B. durch die Errichtung jeweils eines weiteren Fahnenmastes.
Zudem wird das Bezirksamt ersucht, bei zukünftigen Erneuerungen von Flaggenmasten an öffentlichen Gebäuden mit zwei Masten einen dritten Flaggenmast zu errichten, um die Europafahne hissen zu können.
anzunehmen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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