Auszug - Verfahrensschritte und Festlegung von Themenfeldern  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Temporären Ausschusses ´BVV-Sondermittel´
TOP: Ö 3
Gremium: Temporärer Ausschuss "BVV-Sondermittel" Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 14.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 340 A, Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beginn: 16:02 Uhr

 

Herr Dr. Lühmann führt aus, dass der Ausschuss heute Klarheit darüber gewinnen wolle, wie Sondermittel verwandt werden können und welche Verfahrensschritte daraus folgen. Das Bezirksamt habe zu diesen Fragen eine Stellungnahme vorgelegt. Herr Dr. Lühmann begrüßt Herrn BzBm Balzer und Herrn Wüpper, die anwesend seien, um evtl. weitere Nachfragen zu beantworten.

 

Herr BzBm Balzer erhält das Wort und berichtet über Gespräche zwischen dem Rechtsamt und der Senatsinnenverwaltung über Möglichkeiten zur Vergabe von Sondermitteln. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass Sondermittel grundsätzlich als Zuwendungen an Dritte zu vergeben seien. Daraus folgend habe das Bezirksamt debattiert, wie mit den in den Erläuterungen zu Titel 971 30 im Kapitel 4500 genannten zweckbindenden Erläuterungen umzugehen sei, die bestimmte Bereiche definieren, für die Sondermittel zum Einsatz gebracht werden sollen. Es sei entschieden worden, dass auch für die dort genannten Bereiche Sondermittel zugelassen werden können. Herr BzBm Balzer weist nachdrücklich darauf hin, dass von einer weiteren Thematisierung abgesehen werden sollte, da laut rechtlicher Aussage nur Zuwendungen an Dritte möglich seien. Daraus folge, dass die Förderung punktueller Haushaltsbereiche, die im Laufe des Haushaltsjahres einen Bedarf aufzeigen, nicht aus Sondermitteln vorgenommen werden dürfe, weil dies rechtlich nicht zulässig sei.

 

Herr Wüpper macht deutlich, dass zur Thematik der Sondermittel kaum rechtliche Entscheidungen oder Kommentarliteratur vorliegen. Die vorliegenden Kommentare und die Auffassung der Bezirksaufsicht stimmen darin überein, dass Sondermittel allein als Zuwendungen an Dritte herausgereicht werden dürfen. In den Kommentaren werden Gründe für diese Ansicht nicht vertieft. Herrn Wüpper erscheint diese Auffassung plausibel, da die Aufstockungen von Haushaltstiteln - wie im Laufe der aktuellen Diskussion über Sondermittel als Idee eingebracht - bereits während der Haushaltsberatungen hätten vorgenommen werden können. Eine über die alleinige Ausreichung an Dritte heraus existierende Möglichkeit zur Verausgabung von Sondermitteln sehe Herr Wüpper in dem von Herrn BzBm Balzer aufgezeigten Weg: Die in den Erläuterungen zu Titel 971 30 genannten Themenfelder können als vom Haushalt gedeckt angesehen werden. Diese Auffassung würde von der Bezirksaufsicht voraussichtlich nicht mitgetragen werden und im Falle einer schriftlichen Anfrage entsprechend verneint werden. Entsprechende Stellungnahmen der Bezirksaufsicht wären für das Bezirksamt bindend, so Herr Wüpper.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Lühmann stellt Herr BzBm Balzer klar, dass neben der grundsätzlichen Aussage zur Verwendung von Sondermitteln als Zuwendungen an Dritte auch die von der BVV in den Erläuterungen aufgeführten Zwecke: „Förderung der Seniorenarbeit“, Projektmittelfonds Schule, „Lange Nacht der Ateliers“ auch die weiteren, nicht mit konkreten Projekten versehenen, aber in den Erläuterungen aufgeführten Themenfelder: „Förderung von Jugendaustausch mit Partnerstädten“ und „Projekte der Bürgerbeteiligung“, aus Sondermitteln finanziert werden können. Herr BzBm Balzer kündigt an, dass die von den Ausschussmitgliedern formulierten Detailfragen am 15.05.2018 schriftlich beantwortet werden. Darüber hinaus erklärt er nachdrücklich, dass die fachlich zuständige Abteilung für alle Maßnahmen des Zuwendungsrechts - Bescheiderteilung, Ausreichung der Mittel, Überprüfung der Verwendung - zuständig sei. Diese Aufgaben obliegen nicht der BVV oder dem BVV-Büro.

 

Auf Nachfrage von Herrn Westerkamp bestätigt Herr BzBm Balzer, dass die Vergabe der Sondermittel in Form von Zuwendungen an Dritte im Vordergrund stehe. Die Verausgabung von Mitteln für in den Erläuterungen zu Titel 971 30 dargestellten Themenbereiche stelle eine Ausnahme dar, die - falls sie von niemandem in Frage gestellt werde - umgesetzt werden könne, auch in den Folgejahren.

 

Herr Siesmayer hält fest, dass die dargestellte „Öffnungsklausel“ nicht der Intention der BVV entspreche. Diese habe mit der Einstellung von Sondermitteln eine Art „Härtefallfonds“ schaffen wollen für Situationen, in denen unterjährig auf kurzem Wege spontane Unterstützung für bestimmte Bereiche des Bezirkshaushalts bzw. für Projekte geleistet werden könne. Er fragt nach, wie diese Absicht haushälterisch umgesetzt werden könne.

 

Herr BzBm Balzer macht deutlich, dass rechtliche Rahmenbedingungen existieren, die zur Kenntnis zu nehmen seien. Der von Herrn Siesmayer eingebrachte Vorschlag könne nur dann umgesetzt werden, wenn die BVV das Bezirksamt auffordere, einen bestimmten Titel eines Kapitels mit Verstärkungsmitteln zu unterstützen. Mit Zuweisung der Verstärkungsmittel würde gleichzeitig im Sondermittel-Titel eine Summe in gleicher Höhe gesperrt werden. Ein solches Verfahren erfordere einen möglichst breiten Konsens aller Fraktionen, so Herr BzBm Balzer.

 

Frau Senftleben spricht sich dagegen aus. Sondermittel seien ihrer Ansicht nach zusätzliche Mittel für Projekte.

 

Herr Koch wirft bezugnehmend auf die Debatte über den Umgang mit Sondermitteln die Frage auf, ob es möglich sei, dass das Bezirksamt Sondermittel der BVV, über die sie nach § 12 BezVG direkt verfüge, nachträglich sperren könne.

 

Herr BzBm Balzer geht davon aus, dass die Verhängung einer Sperre möglich sei, weist jedoch darauf hin, dies gesondert klären zu wollen. Mit dem von ihm dargestellten Verfahren könne dem Wunsch der BVV nachgekommen werden, die - wie von Herrn Siesmayer dargestellt - für eine Möglichkeit plädiert habe, unterjährig schnelle Hilfe für notleidende Haushaltstitel leisten zu können. Primär seien Sondermittel an Dritte herauszureichen. Die BVV spreche die Zuwendung aus, die zuständige Organisationseinheit übernehme das weitere formale Verfahren.

 

Herr Wüpper kommt zurück auf den Einwand von Herrn Koch bezüglich der Sperre von BVV-Sondermitteln. Er führt hierzu aus, dass eine Sperre auf einvernehmlichen Antrag der BVV und damit auf ihren Wunsch hin erfolgen würde. Einen Konflikt könne er daher nicht erkennen.

 

Herr Siesmayer schlägt vor, dass die BVV ggf. einen Beschluss über zu verhängende  Sperren fassen könne.

 

Herr Dr. Lühmann hält fest, dass der vom Bezirksamt eröffnete Weg zur Verwendung der Sondermittel für Themenfelder, die in den Erläuterungen zum Titel 971 30 aufgeführt seien, nur so lange genutzt werden könne, bis er nicht infrage gestellt werde. Nachfolgend verteilt er eine von ihm erarbeitete Übersicht „Mögliche Verfahrensschritte Sondermittel der BVV“, in der Verfahrenswege skizziert seien, die er erläutert und zur Diskussion stellt. Er erachte es für notwendig, das Verfahren für die beiden im Raume stehenden Wege zur Verausgabung von Sondermitteln zu regeln: 1.) Vergabe von Sondermitteln an Projekte, die als Themenfelder in den Erläuterungen zu Titel 971 30 aufgeführt seien, 2.) Vergabe von Sondermitteln an Dritte in Form von Zuwendungen. Herr Dr. Lühmann informiert die Anwesenden über ein Schreiben des Vorsitzenden der SPD-Fraktion zur Frage der Förderung einer Dienstreise von Mitgliedern der Seniorenvertretung.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren das Verfahren zu 1.):

 

Verfahrensablauf:

 

Beratung im temporären Ausschuss „BVV-Sondermittel“ → Weitergabe an den Hauptausschuss → Weitergabe zur Beschlussfassung an die BVV → Weitergabe an die zuständige Abteilung zur Umsetzung.

 

Herr Koch bringt Bedenken hervor bezüglich des begrenzten Mandats des temporären Ausschusses und dahingehend, dass der Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel gebunden wäre, obwohl Sondermittel grundsätzlich als Zuwendungen an Dritte zu vergeben seien. Er könne sich zu dem vorgeschlagenen Verfahren erst nach Rücksprache mit seiner Fraktion äußern.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren das Verfahren zu 2.):

 

Einvernehmen besteht über folgende Vorbedingungen:

 

-bezirklicher Anknüpfungspunkt,

-konkretes Projekt,

-keine laufende Förderung,

-in der Regel keine Doppelförderung,

-Finanzierungsplan ist vorzulegen,

-keine nachträgliche Beantragung möglich.

 

Herr BzBm Balzer teilt mit, den Ausschussmitgliedern die Regelungen des Zuwendungsrechts, die sehr diffizil seien, zur Verfügung stellen zu wollen.

 

Ausführlich diskutiert wird die Frage, ob ein Eigenanteil einzufordern sei. Die Ausschussmitglieder sprechen sich überwiegend dagegen aus. Herr Koch bittet das Bezirksamt zu klären, ob ein Eigenanteil - wie im Kommentar von Mudra ausgeführt - zwingend einzufordern sei.

 

Herr BzBm Balzer und Herr Wüpper verlassen aus Termingründen die Sitzung.

 

Nachfolgend debattieren die Anwesenden über die Vorgabe einer Finanzierungsobergrenze.

 

Herr Dr. Lühmann spricht dagegen und schlägt vor, stattdessen in den öffentlichen Informationen über Sondermittel anzugeben, dass der gewährte Betrag von der Höhe des beantragten Zuschusses abweichen könne, da die BVV nur über begrenzte Mittel verfüge.

 

Einigkeit besteht darüber, dass vor der Förderung durch BVV-Sondermittel keine vertraglichen Verpflichtungen des Antragstellers eingegangen worden sein dürfen.

 

Herr Dr. Lühmann ergänzt, dass ebenfalls mitaufgenommen werden müsse, dass das Verfahren voraussichtlich vier Monate in Anspruch nehmen werde und keine Übertragbarkeit der Mittel gegeben sei.

 

Nachfolgend wird der mögliche Verfahrensablauf umfassend thematisiert.

 

 

Verfahrensablauf:

 

Antrag an Vorsteher → Übersendung an die zuständige Abteilung mit der Bitte um fachliche Stellungnahme → Weitergabe des Antrags und der Stellungnahme an den Hauptausschuss, hier wird aus dem Antrag eine Drucksache (Beschlussempfehlung) → Weitergabe zur Beschlussfassung an die BVV → Weitergabe an die zuständige Abteilung zur Umsetzung.

 

Herr Wiedenhaupt bringt den Vorschlag ein, Anträge zuerst zur Beratung im temporären Ausschuss „BVV-Sondermittel“, der als „Clearingstelle“ fungieren solle, zu beraten.

 

Frau Senftleben spricht sich dafür aus, eine Bewerbungsfrist vorzugeben. Nach Ablauf dieser Frist solle der temporäre Ausschuss tagen, der entscheide, welche Anträge den weiteren Verfahrensweg beschreiten und welche abgelehnt werden.

 

Herr Koch plädiert dafür, zwei bis drei Stichtage im Jahr festzulegen. Letzter Stichtag solle im September sein. Zu diesen Stichtagen könne der temporäre Ausschuss einberufen werden. Der Vorsteher könne bis zu diesen Terminen die Stellungnahmen der Fachabteilungen zu den vorliegenden Anträgen einholen.

 

Im Anschluss daran werden organisatorische Maßnahmen erörtert. Im Verlauf der Diskussion bringt Herr Koch den Vorschlag ein, die Anträge in Sammeldrucksachen (Drs. Nr. xxxx/XX-01 usw.) zusammenzufassen.

 

Herr Wiedenhaupt wirft die Frage auf, wer als Initiator auftrete, wenn alle Anträge - auch die abgelehnten - als Drucksachen aufgenommen werden.

 

Herr Westerkamp spricht sich dafür aus, dass der temporäre Ausschuss als Initiator auftreten solle.

 

Herr Koch erklärt zu dem Vorschlag von Herrn Westerkamp, dass der temporäre Ausschuss nur so lange als Initiator auftreten könne, wie die Beschlüsse im Konsens gefasst werden. Seiner Ansicht nach müsse zudem jeder Antrag in die BVV eingebracht werden, die letztlich entscheide.

 

Herr Westerkamp entgegnet, dass jede Fraktion beantragen könne, einen strittigen Fall im Hauptausschuss zu beraten.

 

Herr Dr. Lühmann hält fest, dass Anträge nur abgelehnt werden, wenn sich alle Fraktionen dafür aussprechen. Anschließend erklärt er, dass die Umsetzung in Verantwortung der zuständigen Fachabteilung erfolge.

 

Herr Koch plädiert für die Einstellung eines Antragsformulars zum Download. Herr Dr. Lühmann sagt zu, ein entsprechendes Formular entwickeln und dieses vorab an die Ausschussmitglieder zur Kenntnis geben zu wollen.

 

Nach Abschluss der Debatte über den Verfahrensablauf wird die von Herrn Siesmayer erstellt Übersicht „Aufteilung BVV-Sondermittel 2018 / 2019 (Entwurf)“ zur Beratung aufgerufen.

 

Herr Siesmayer erläutert die vorgelegte Tabelle, die Themenfelder und diesen zugewiesene Budgets beinhaltet, die als Vorschlag zu verstehen seien. Beinhaltet seien u. a. die Zuweisung von Mitteln für die Öffnung von Sporthallen (siehe Beschluss zur Drs. Nr. 0248/XX).

 

Herr Westerkamp äußert seine Ansicht zu den vorgeschlagenen Budgets und stellt fest, dass - im Falle derart verfahren zu wollen -, keine Mittel für die Zuweisung an Dritte übrig bleiben.

 

Frau Senftleben äußert sich kritisch zur beantragten Reise der Seniorenvertretung. Auch der Bereich Jugendaustausch müsse ihrer Ansicht nach detaillierter betrachtet werden. Positiv äußerst sie sich zur Idee der Unterstützung der Pfadfinder.

 

Herr Dr. Lühmann weist darauf hin, dass nach rechtlicher Auffassung auch Geld für Anträge durch Dritte zur Verfügung stehen müsse.

 

Frau Senftleben sieht die BVV nicht in der Verpflichtung, den Schwerpunkt auf Zuwendungen zu legen. Sie nennt als Beispiel die Öffnung der Sporthallen, die dem Themenfeld „Jugend“ zuzuordnen seien, welches Bestandteil der Erläuterungen zu Titel 971 30 sei.

 

Herr Koch sieht Bedarf, die Themenbereiche der Übersicht „Aufteilung der BVV-Sondermittel 2018 / 2019 (Entwurf)“ dahingehend zu definieren, welchem Verfahren (1. „Öffnungsklausel“, 2. „Zuwendungen“) sie zuzuordnen seien.

 

Herr Siesmayer empfiehlt, sich Flexibilität zu bewahren, um eine schnelle Zielerreichung zu gewährleisten.

 

Herr Koch stimmt zu, dass der „Projektmittelfonds Schule“ und die „Lange Nacht der Ateliers“ Projekte seien, die nach dem Verfahren zu 1.) gefördert werden können. Kritisch sehe er den Umstand, dass bei einer Vorfestlegung aller Budgets keine Mittel für Zuwendungen an Dritte zur Verfügung stehen. Er weist anschließend darauf hin, dass bei einer Bereitstellung von Verstärkungsmitteln für Projekte die Hoheit über die Mittelverwendung auf das Bezirksamt übergehe. Die BVV können keinen Einfluss aus die Ausreichung der Mittel mehr nehmen. Ein solches Verfahren werde seine Fraktion nicht mittragen.

 

Herr Westerkamp widerspricht den Ausführungen von Herrn Koch zur Entscheidungshoheit über die Verwendung der Mittel am Beispiel des Projektmittelfonds Schule. Die Jury, die durch BVV-Mitglieder besetzt sei, entscheide über die Vergabe der Mittel an Schulprojekte. Auch das Konzept der „Langen Nacht der Ateliers“ sei von der BVV beschlossen worden. Die Ausreichung der Mittel erfolge formal durch das Bezirksamt.

 

Frau Senftleben plädiert aufgrund der komplizierten Regelungen den Zuwendungsrechts dafür, dass der Großteil der Mittel nach dem Verfahren zu 1.) vergeben werden solle.

 

Herr Wiedenhaupt sieht beim Thema Jugendaustausch weiteren Diskussionsbedarf, den anderen Punkten können er grundsätzlich zustimmen.

 

Herr Siesmayer macht deutlich, dass die politische Zielsetzung im Vordergrund stehe. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung erachte er es als nicht problematisch, wenn sämtliche Mittel mittels des Verfahrens zu 1.) verausgabt werden.

 

Es folgt eine Diskussion über die dargestellten Beträge in der zur Debatte stehenden Tabelle. Im Verlauf der Erörterung wird deutlich, dass die Beträge nicht fest stehen, sondern es sich dabei um Beispiele handele.

 

Herr Dr. Lühmann weist darauf hin, dass die Kinder-BVV in den Vorjahren ohne zusätzliche Förderung stattgefunden habe. Des Weiteren spricht er sich dafür aus, eine bestimmte Summe für Anträge von Dritten freizuhalten.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen über die einzelnen Positionen der Tabelle und legen ihre, zum Teil unterschiedlichen Ansichten über das weitere Verfahren, ausführlich dar.

 

Herr Koch kommt auf das Haushaltsjahr 2019 zu sprechen. Ab diesem Jahr müssen für Bürger und Vereine Mittel zur Verfügung stehen. Sollten keine Anträge eingereicht werden, können die Mittel an die Fachabteilungen für bestimmte Projekte zugewiesen werden. Er verleiht seinen Bedenken Ausdruck, dass bei den Bezirksamtsabteilungen die Erwartungshaltung geschürt werde, dass Ideen der BVV sogleich mit Finanzmitteln der BVV unterlegt werden.

 

Herr Dr. Lühmann fasst aus der Debatte zusammen, dass der „Projektmittelfonds Schule“ und die „Lange Nacht der Ateliers“ im Hauptausschuss als zu fördernde Projekte beschlossen werden können. Er fragt nach, wie mit den anderen Punkten umzugehen sei.

 

Frau Senftleben spricht sich dafür aus, die in der Tabelle aufgelisteten Themenfelder im Hauptausschuss an die Dezernenten heranzutragen.

 

Herr Koch kündigt die Einleitung einer rechtlichen Prüfung des Verfahrens an, falls dem Vorschlag von Frau Senftleben gefolgt werde und dieser in der Konsequenz dazu führe, dass Abteilungsbudgets in der Höhe von 60.00 € verstärkt werden. Er bittet daher, von diesem allgemeinen Verfahren Abstand zu nehmen.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, die von Herrn Dr. Lühmann festgehaltenen Punkte im Hauptausschuss besprechen und beschließen zu wollen. Die anderen Themenfelder sollen in einer zeitnah einzuberufenden Sitzung des temporären Ausschusses erneut besprochen werden. Als nächster Sitzungstermin wird Mittwoch, der 06.06.2018, Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr, vereinbart.

 

Herr Koch schlägt vor, Stichtage für Anträge festzulegen, damit diese in den Informationen für die Öffentlichkeit veröffentlicht werden können. Letzter Stichtag soll der 01.09.2018 ein.

 

Herr Dr. Lühmann wird alle Informationen aufbereiten und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen. Die Dezernenten sollen im Hauptausschuss gebeten werden, zu den in Rede stehenden Themenfeldern Stellung zu nehmen, damit die Mitglieder des temporären Ausschusses in die Lage versetzt werden, diese mit Zahlen zu unterlegen.

 

Herr Siesmayer plädiert erneut vor dem Hintergrund der Komplexität des Zuwendungsrechts dafür, die Mittel über das Verfahren zu 1.) zu verausgaben und begründet dies u. a. damit, dass Ideen der BVV umgesetzt werden sollen.

 

Herr Dr. Lühmann widerspricht diesem Verfahrensvorschlag. Bestehende rechtliche Regelungen seien zur Kenntnis zu nehmen und dürfen nicht umgangen werden. Kompromisse sollen dort, wo es sinnvoll sei, umgesetzt werden.

 

In der weiteren Debatte wird deutlich, dass Uneinigkeit dahingehend besteht, in welcher Höhe Mittel für die beiden besprochenen Verfahrenswege zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein Teil der Anwesenden spricht sich dafür aus, überwiegend den Verfahrensweg zu 1.) zu nutzen, um die Mittel zu verausgaben.

 

Herr Koch erneuert seine rechtlichen Bedenken bezugnehmend auf die überwiegende Nutzung des Verfahrensweges zu 1.).

 

 


 

 
 

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