Auszug - Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin und seine Folgen für den Bezirk
Frau Petters begründet die Aufnahme
des Besprechungspunktes in die Tagesordnung. Sie weist darauf hin, dass in der
heutigen Diskussion die Umsetzung der Zeitguthaben thematisiert werden sollte. Herr BzStR Ewers berichtet, dass die
Umsetzung des Tarifvertrages erhebliche Folgen hat. Durch den
Anwendungstarifvertrag wurde beispielsweise eine geringere Arbeitszeit
eingeführt. Es seien jedoch noch eine große Anzahl von Detailfragen offen. Herr
BzStR Ewers geht darauf ein, dass die Arbeitszeitverkürzung einen Gegenwert von
ca. 160 Stellen hat. Aufgaben würden jedoch nicht wegfallen. Die Verkürzung der
Arbeitszeit wird sich vor allem in den Bereichen mit Arbeitern und Angestellten
bemerkbar machen. Anschließend geht Herr Zemke
ausführlich auf die Veränderungen und die sich daraus ergebenden Folgen der
Umsetzung des Anwendungstarifvertrages ein (siehe Anlage). Er teilt den Ausschussmitgliedern u.
a. folgendes mit: · die Abschlüsse des Tarifvertrages gelten rückwirkend ab 01.01.2003 · den AZV-Tag ist weggefallen · die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Auszahlung der
Löhne umzugestalten · ein Arbeitszeitkonto wurde eingeführt. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn Zemke beantwortet. Herr Brennecke schlägt vor, dem
Ausschuss regelmäßig durch das Bezirksamt den neuesten Stand der Umsetzung des
Tarifvertrages mitzuteilen. Herr Adrian schließt um 18.55 Uhr die
Rednerliste. Herr BzStR Ewers sagt zu, über dem
Ausschuss über die Folgen des Tarifvertrages zu berichten. |
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