Auszug - Bolzplätze in Reinickendorf auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.12.2017 zur Drucksache Nr. 0465/XX:
„Dem Bezirksamt Reinickendorf wird empfohlen, sich bei den Wohnungsbaugesellschaften in Reinickendorf dafür einzusetzen, dass die Bolzplätze auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die Wohnungsbaugesellschaften um Prüfung gebeten, ob eine Öffnung der Bolzplätze an Sonn- und Feiertagen ermöglicht werden kann.
Hierzu liegen nun die Antworten der vier Wohnungsbaugesellschaften vor:
Die Gesellschaft Deutsches Wohnen hat keine verschlossenen Bolzplätze.
Die GESOBAU hält ihre Bolzplätze im MV an Sonn- und Feiertagen auf Wunsch ihrer Mieter geschlossen. Die Bolzplätze befinden sich direkt in den Wohnanlagen im hausnahen Bereich. Die GESOBAU ist dem Wunsch ihrer Mieter nachgekommen, dass die Balkone ohne Lärmbelästigung nutzbar sind. Die Öffnungszeiten für die Bolzplätze sind Montag – Samstag in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr. Um weiterhin dem Wunsch der Mieter nachzukommen, wird die GESOBAU keine Öffnung der Bolzplätze an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.
Die Gewobag wird ihre Bolzplätze ebenfalls nicht an Sonn- und Feiertagen öffnen, da sie keine sog. „Residenz-Mitarbeiter“ (Mitarbeiter, welche im verwalteten Wohnungsbestand selbst wohnen) haben.
Die degewo verfügt im Bezirk Reinickendorf nur über einen Bolzplatz und ist dort dem Wunsch der Bewohner nach einem angemessenen Ruhebedürfnis nachgekommen und hält den Bolzplatz an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung nicht entsprochen werden kann.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0465/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss
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